Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9
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Am Poloplatz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad08.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahrensituation am Übergang der Golfstraße Höhe Golfclub zu den Parkplätzen der Bürostadt Niederrad beseitigen13.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Poloplatz per E-MailBegründung
Poloplatz 9 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten:
- Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ?
- Erfüllt das Gebäude die Voraussetzungen eines Kulturdenkmals im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgestzes?
- Kann das Gebäude vermietet werden um so den Leerstand zu vermeiden? Wenn Ja, warum ist dies bisher unterblieben?
- Wann soll der Leerstand behoben werden? Begründung: Eigentümerin des Grundstücks samt Gebäudes der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ist die Stadt Frankfurt am Main. Das ehemalige Gärtnerhaus der Familie Carl von Weinberg steht seit nunmehr über drei Jahren leer, worunter der Zustand des Gebäudes sowie des Gartens zusehends leiden. Es ist für die Bürgerschaft in Niederrad nicht nachvollziehbar, wieso bei dem Wohnraummangel ein solch naturnahes und idyllisches Häuschen über einen solch langen Zeitraum nicht vermietet wird. Das Gebäude ist im Englischen Tudorstil erbaut und es fragt sich, ob es nicht als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes anzusehen ist. Derzeit ist das Gebäude jedoch nicht in der Liste der Kulturdenkmäler des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen enthalten.
Inhalt
Antrag vom 01.05.2017, OF 456/5
Betreff: Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten:
- Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ?
- Erfüllt das Gebäude die Voraussetzungen eines Kulturdenkmals im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgestzes?
- Kann das Gebäude vermietet werden um so den Leerstand zu vermeiden? Wenn Ja, warum ist dies bisher unterblieben?
- Wann soll der Leerstand behoben werden? Begründung: Eigentümerin des Grundstücks samt Gebäudes der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ist die Stadt Frankfurt am Main. Das ehemalige Gärtnerhaus der Familie Carl von Weinberg steht seit nunmehr über drei Jahren leer, worunter der Zustand des Gebäudes sowie des Gartens zusehends leiden. Es ist für die Bürgerschaft in Niederrad nicht nachvollziehbar, wieso bei dem Wohnraummangel ein solch naturnahes und idyllisches Häuschen über einen solch langen Zeitraum nicht vermietet wird. Das Gebäude ist im Englischen Tudorstil erbaut und es fragt sich, ob es nicht als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes anzusehen ist. Derzeit ist das Gebäude jedoch nicht in der Liste der Kulturdenkmäler des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen enthalten.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2017Sie sind hierOFOF 456/5Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2017VV 470Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9Anfrage
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1330Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme