Bebauungsplan Nr. 812, Grüngürtelpark Seckbach Nord
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es erscheint dem Ortsbeirat wenig sinnvoll einem Handelsunternehmen, dass seine Tätigkeit genauso gut in einem Gewerbegebiet ausführen kann, in einem Grüngürtelpark Bestandsschutz zu gewähren. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2003, M 176 Zuständige Ortsbeiräte: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2004, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 1475 2004
- Der Vorlage M 176 wird unter Hinweis auf OA 1475 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 446/11 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Vorlage OF 447/11 an den Tenor angefügt wird.
- Die Vorlage OF 447/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 446/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu
- SPD, CDU und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung) zu
- Annahme bei Enthaltung REP zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 20.12.2003, OF 447/11
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 812, Grüngürtelpark Seckbach Nord
Der Magistrat wird aufgefordert,
den Bebauungsplan Nr. 812 derart anzupassen, dass
- Dem auf dem Gelände ansässigen Caravanunternehmen kein Bestandsschutz gewährt wird und
- Dem Betreiber des Caravanunternehmens ein adäquates Ersatzgelände angeboten wird bzw. die Stadt Frankfurt den Betreiber bei der Suche nach einem Ersatzgelände unterstützt.
Begründung:
Es erscheint dem Ortsbeirat wenig sinnvoll einem Handelsunternehmen, dass seine Tätigkeit genauso gut in einem Gewerbegebiet ausführen kann, in einem Grüngürtelpark Bestandsschutz zu gewähren.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2003, M 176 Zuständige Ortsbeiräte: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2003MM 176Bebauungsplanverfahren Nr. 812 - GrünGürtelpark Seckbach-Nord hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 20. Dezember 2003Sie sind hierOFOF 447/11Bebauungsplan Nr. 812, Grüngürtelpark Seckbach NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung REP zu 3. Einstimmige Annahme