Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Prüfung alternativer Nutzungen für das Grundstück des ehemaligen Getränkemarktes in der Römerstadt, nachdem eine Wohnbebauung nicht möglich ist. Ziel ist es, die brachliegende Fläche sinnvoll zu nutzen und das negative Erscheinungsbild zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten:
- alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche);
- als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben.
Begründung
der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024Sie sind hierOFOF 446/8Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024OMOM 5700Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE