Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M127 wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass in der Ausschreibung festgelegt wird, dass nur Busse benutzt werden dürfen, die keinen Auspuff auf dem Dach haben. Begründung: In den Stellungnahmen ST 1354/2011, ST 1355/2011 und ST 1364/2011 hat der Magistrat zugesichert, dass bei zukünftigen Ausschreibungen darauf geachtet wird, dass bei den für den Einsatz vorgesehenen Busfahrzeugen der Auspuff nicht auf dem Dach angebracht ist. Diese Festlegung fehlt in der Magistratsvorlage.
Inhalt
Antrag vom 05.06.2012, OF 429/6
Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M127 wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass in der Ausschreibung festgelegt wird, dass nur Busse benutzt werden dürfen, die keinen Auspuff auf dem Dach haben.
Begründung: In den Stellungnahmen ST 1354/2011, ST 1355/2011 und ST 1364/2011 hat der Magistrat zugesichert, dass bei zukünftigen Ausschreibungen darauf geachtet wird, dass bei den für den Einsatz vorgesehenen Busfahrzeugen der Auspuff nicht auf dem Dach angebracht ist. Diese Festlegung fehlt in der Magistratsvorlage.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 127 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012MM 127Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel F für die Jahre 2013-2021Magistratsvortrag
- 5. Juni 2012Sie sind hierOFOF 429/6Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter BusverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2012OAOA 204Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 127Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme