Haushaltsplan 2008/2009 Neuordnung im Kreuzungsbereich Wittelsbacherallee/Saalburgallee
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bereits in der OM 1227 und OM 1668 von 2007 hat der Ortsbeirat unter anderem Verbesserungen für die Fußgänger in diesem Bereich gefordert. In der ST 1268 vom 31.7.07 wurde vom Magistrat geantwortet: “Bei der anstehenden Erneuerung der signaltechnischen Einrichtung wird im Rahmen einer Überarbeitung bzw. einer eventuellen Neukonzeption des Kreuzungspunktes versucht werden, die Wünsche des Ortsbeirates zu berücksichtigen.“ Bis zum heutigen Zeitpunkt sind dort aus Kostengründen die dringend notwendigen Verbesserungen noch nicht durchgeführt worden.
Inhalt
Antrag vom 01.11.2008, OF 428/4
Betreff:
Haushaltsplan 2008/2009 Neuordnung im Kreuzungsbereich Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
in der genannten Haushaltsstelle werden genügend Mittel eingestellt, um den Kreuzungsbereich an der Wittelsbacherallee/Saalburgallee in einen funktionsfähigen Knotenpunkt umzubauen.
Begründung:
Bereits in der OM 1227 und OM 1668 von 2007 hat der Ortsbeirat unter anderem Verbesserungen für die Fußgänger in diesem Bereich gefordert.
In der ST 1268 vom 31.7.07 wurde vom Magistrat geantwortet:
“Bei der anstehenden Erneuerung der signaltechnischen Einrichtung wird im Rahmen einer Überarbeitung bzw. einer eventuellen Neukonzeption des Kreuzungspunktes versucht werden, die Wünsche des Ortsbeirates zu berücksichtigen.“
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind dort aus Kostengründen die dringend notwendigen Verbesserungen noch nicht durchgeführt worden.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2008Sie sind hierOFOF 428/4Haushaltsplan 2008/2009 Neuordnung im Kreuzungsbereich Wittelsbacherallee/SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2008EAEA 71Haushalt 2009 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Neuordnung im Kreuzungsbereich Wittelsbacherallee/SaalburgalleeEtatanregung
- 16. April 2009Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 561Neuordnung im Kreuzungsbereich Wittelsbacherallee/SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE