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Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OFFDP
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: wie viele Erst-Klässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10 in den staatlichen Schulen ihre Schulausbildung beginnen werden, für wie viele hiervon verlässliche Nachmittags-Betreuung auf klassischen Hortplätzen sichergestellt ist, wie viele hiervon darüber hinaus in einer erweiterten schulischen Betreuung aufgenommen werden können, in welchem Umfang letztere eine Verlässlichkeit herstellen kann, dass insbesondere Vollzeit-beschäftigte Eltern weiterhin in dem Umfang tätig sein können, wie sie dies bisher gewohnt waren, als ihre Kinder in einer Ü3-Betreuung waren, wie diese Zahlen nach den Schulbezirken im Ortsbezirk 10 aufgeschlüsselt werden können, ob hiernach in bestimmten Schulbezirken mit besonderen Problemen zu rechnen ist. Begründung: Nachdem die Elternvertreter in Preungesheim in dankenswerter Weise Zahlen für den zu erwartenden Bedarf an Nachmittags-Betreuung dort zusammengetragen hatten, lassen die Auskünfte des städtischen Schulamts hierzu in der letzten Sitzung des OBR 10 am 31. Oktober 2017 erwarten, dass die Eltern im gesamten Ortsbezirk 10 baldmöglichst verlässliche Zusagen benötigen werden, wie ihre Kinder nach Übergang in die Grundschule am Nachmittag betreut werden können. Dies ist erforderlich, dass nicht wieder das seit Jahren bekannte Durcheinander entsteht, das die Eltern bis in das Schuljahr hinein hierüber im Unklaren lässt. Letzteres sollte schon deshalb vermieden werden, weil sonst die Eltern, die es sich leisten können, für sich dadurch Klarheit schaffen, dass sie ihre Kinder in Privatschulen mit einem verlässlichen Angebot anmelden. Die so entstehende soziale Selektion an den staatlichen Regelschulen muss unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig können Eltern ihren Arbeitgebern nicht vermitteln, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, weil ihr Kind eingeschult wird, was ja eigentlich auf eine zunehmende Reife des Kindes und damit abnehmenden Betreuungsbedarf hindeuten sollte.

Inhalt

Antrag vom 21.11.2017, OF 422/10

Betreff: Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: wie viele Erst-Klässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10 in den staatlichen Schulen ihre Schulausbildung beginnen werden, für wie viele hiervon verlässliche Nachmittags-Betreuung auf klassischen Hortplätzen sichergestellt ist, wie viele hiervon darüber hinaus in einer erweiterten schulischen Betreuung aufgenommen werden können, in welchem Umfang letztere eine Verlässlichkeit herstellen kann, dass insbesondere Vollzeit-beschäftigte Eltern weiterhin in dem Umfang tätig sein können, wie sie dies bisher gewohnt waren, als ihre Kinder in einer Ü3-Betreuung waren, wie diese Zahlen nach den Schulbezirken im Ortsbezirk 10 aufgeschlüsselt werden können, ob hiernach in bestimmten Schulbezirken mit besonderen Problemen zu rechnen ist.

Begründung: Nachdem die Elternvertreter in Preungesheim in dankenswerter Weise Zahlen für den zu erwartenden Bedarf an Nachmittags-Betreuung dort zusammengetragen hatten, lassen die Auskünfte des städtischen Schulamts hierzu in der letzten Sitzung des OBR 10 am 31. Oktober 2017 erwarten, dass die Eltern im gesamten Ortsbezirk 10 baldmöglichst verlässliche Zusagen benötigen werden, wie ihre Kinder nach Übergang in die Grundschule am Nachmittag betreut werden können. Dies ist erforderlich, dass nicht wieder das seit Jahren bekannte Durcheinander entsteht, das die Eltern bis in das Schuljahr hinein hierüber im Unklaren lässt. Letzteres sollte schon deshalb vermieden werden, weil sonst die Eltern, die es sich leisten können, für sich dadurch Klarheit schaffen, dass sie ihre Kinder in Privatschulen mit einem verlässlichen Angebot anmelden. Die so entstehende soziale Selektion an den staatlichen Regelschulen muss unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig können Eltern ihren Arbeitgebern nicht vermitteln, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, weil ihr Kind eingeschult wird, was ja eigentlich auf eine zunehmende Reife des Kindes und damit abnehmenden Betreuungsbedarf hindeuten sollte.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2017Sie sind hier
    OFOF 422/10Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. Dezember 2017VV 702Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10Anfrage
  3. 16. März 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 632Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO II, TOP 23
Angenommen
Auskunftsersuchen V 702 2017 Die Vorlage OF 422/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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