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Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der Römerstadt

Vorlagentyp: OFCDU
210 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Es besteht Konsens zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat über die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Römerstadtschule (Sportplatz etc.). Das gilt ebenfalls für das vom Ortsbeirat angeregte Projekt "Römer-Park". Voraussetzung für beide Maßnahmen ist u.a. der Erwerb der o.a. Bundesflächen. Im Falle der unter a) genannten Flächen hat das Bundesvermögensamt bereits 1995 ein Übernahmeverlangen nach § 40 (2) BauGB geäußert (B 529/1995). Nach Informationen des Ortsbeirates beabsichtigt das Bundesvermögensamt in 2004 die Grundstücke abzugeben. Vorsorglich sollten die benötigten Mittel bereitgehalten werden. Das Grundstück 66/167 (ehem. Parkplatz gegenüber In der Römerstadt 152) gehört bereits der Stadt. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2003, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 1025 2003 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 06.11.2003, OF 414/8

Betreff:

Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der Römerstadt

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

In den Investitionsplan werden hinreichende Geldmittel zum Erwerb der folgenden, im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke für den Gemeindebedarf (Schulerweiterungsbauten. "Römer-Park") eingestellt:

a) Heddernheim Flur 5: 92/3, 66/148, 66/170, 66/171, 66/172 (postalisch: In der Römerstadt 118-120d)

b) Heddernheim Flur 5: 81/83 (postalisch: In der Römerstadt 128-134, ehem. "Heddernheim Storage").

Begründung:

Es besteht Konsens zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat über die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Römerstadtschule (Sportplatz etc.). Das gilt ebenfalls für das vom Ortsbeirat angeregte Projekt "Römer-Park". Voraussetzung für beide Maßnahmen ist u.a. der Erwerb der o.a. Bundesflächen. Im Falle der unter a) genannten Flächen hat das Bundesvermögensamt bereits 1995 ein Übernahmeverlangen nach § 40 (2) BauGB geäußert (B 529/1995). Nach Informationen des Ortsbeirates beabsichtigt das Bundesvermögensamt in 2004 die Grundstücke abzugeben. Vorsorglich sollten die benötigten Mittel bereitgehalten werden. Das Grundstück 66/167 (ehem. Parkplatz gegenüber In der Römerstadt 152) gehört bereits der Stadt.

Antragstellende Fraktion: CDUZuständige Ortsbeiräte: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2003EAEA 1025Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtEtatanregung
  2. 6. November 2003Sie sind hier
    OFOF 414/8Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der Römerstadt
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Juli 2004STST 809Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
  4. 31. März 2005STST 391Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
  5. 16. Juni 2006STST 622Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
  6. 12. Januar 2007STST 136Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
  7. 13. November 2007Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 1722Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 25 · 06.11.2003
TO I, TOP 34
Angenommen
Etatanregung EA 1025 2003 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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