Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der Römerstadt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es besteht Konsens zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat über die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Römerstadtschule (Sportplatz etc.). Das gilt ebenfalls für das vom Ortsbeirat angeregte Projekt "Römer-Park". Voraussetzung für beide Maßnahmen ist u.a. der Erwerb der o.a. Bundesflächen. Im Falle der unter a) genannten Flächen hat das Bundesvermögensamt bereits 1995 ein Übernahmeverlangen nach § 40 (2) BauGB geäußert (B 529/1995). Nach Informationen des Ortsbeirates beabsichtigt das Bundesvermögensamt in 2004 die Grundstücke abzugeben. Vorsorglich sollten die benötigten Mittel bereitgehalten werden. Das Grundstück 66/167 (ehem. Parkplatz gegenüber In der Römerstadt 152) gehört bereits der Stadt. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2003, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 1025 2003 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 06.11.2003, OF 414/8
Betreff:
Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der Römerstadt
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In den Investitionsplan werden hinreichende Geldmittel zum Erwerb der folgenden, im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke für den Gemeindebedarf (Schulerweiterungsbauten. "Römer-Park") eingestellt:
a) Heddernheim Flur 5: 92/3, 66/148, 66/170, 66/171, 66/172 (postalisch: In der Römerstadt 118-120d)
b) Heddernheim Flur 5: 81/83 (postalisch: In der Römerstadt 128-134, ehem. "Heddernheim Storage").
Begründung:
Es besteht Konsens zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat über die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Römerstadtschule (Sportplatz etc.). Das gilt ebenfalls für das vom Ortsbeirat angeregte Projekt "Römer-Park". Voraussetzung für beide Maßnahmen ist u.a. der Erwerb der o.a. Bundesflächen. Im Falle der unter a) genannten Flächen hat das Bundesvermögensamt bereits 1995 ein Übernahmeverlangen nach § 40 (2) BauGB geäußert (B 529/1995). Nach Informationen des Ortsbeirates beabsichtigt das Bundesvermögensamt in 2004 die Grundstücke abzugeben. Vorsorglich sollten die benötigten Mittel bereitgehalten werden. Das Grundstück 66/167 (ehem. Parkplatz gegenüber In der Römerstadt 152) gehört bereits der Stadt.
Antragstellende Fraktion: CDUZuständige Ortsbeiräte: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2003EAEA 1025Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtEtatanregung
- 6. November 2003Sie sind hierOFOF 414/8Investitionsprogramm 2004 - 2007 Produktbereich: 31 Produktgruppe: 31.8 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2004STST 809Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
- 31. März 2005STST 391Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
- 16. Juni 2006STST 622Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
- 12. Januar 2007STST 136Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
- 13. November 2007Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 1722Erwerb von Grundstücken des Bundes In der RömerstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme