Ankauf von Spielgeräten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Spielgeräte sollen mit dem Schulhof fest verbunden werden, allerdings auch abmontierbar sein und damit wieder verwendbar. Es handelt sich mithin um eine Maßnahme, die der Schulhofgestaltung und -nutzung dient (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 5 GOOBR) und somit aus dem Ortsbeiratsbudget finanzierbar ist. Die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Maßnahme dürfte nicht im Streit stehen. Bislang befindet sich lediglich eine Balancierstange auf dem Schulhof. Die Spielgeräte sollen auch im Hinblick darauf ausgewählt werden, dass diese auf dem Schulhof der sanierten bzw. umgebauten Grundschule Kalbach aufgebaut werden können.
Inhalt
Antrag vom 26.11.2010, OF 411/12
Betreff:
Ankauf von Spielgeräten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Spielgeräte zu erwerben, um diese auf dem Schulhof der provisorischen Grundschule, Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung, aufzustellen.
Die Spielgeräte sollen wieder verwendbar sein.
Die Auswahl der Spielgeräte soll im Benehmen zwischen dem Schulelternbeirat, der Schulleitung, dem Ortsbeirat und dem Stadtschul- und Grünflächenamt erfolgen.
Hierfür ist ein kurzfristiger Termin anzuberaumen.
Der Ortsbeirat finanziert diese Maßname aus dem Ortsbeiratsbudget und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 5.500,00 Euro.
Begründung:
Die Spielgeräte sollen mit dem Schulhof fest verbunden werden, allerdings auch abmontierbar sein und damit wieder verwendbar. Es handelt sich mithin um eine Maßnahme, die der Schulhofgestaltung und -nutzung dient (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 5 GOOBR) und somit aus dem Ortsbeiratsbudget finanzierbar ist.
Die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Maßnahme dürfte nicht im Streit stehen.
Bislang befindet sich lediglich eine Balancierstange auf dem Schulhof. Die Spielgeräte sollen auch im Hinblick darauf ausgewählt werden, dass diese auf dem Schulhof der sanierten bzw. umgebauten Grundschule Kalbach aufgebaut werden können.
Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2010, OF 399/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2010OIBOIB 258Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule KalbachBudget-Initiative
- 26. November 2010Sie sind hierOFOF 411/12Ankauf von SpielgerätenOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme