Ankauf von Spielgeräten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Ein Teil des Ortsbeirats-Etats wird zum Ankauf von wiederverwertbaren Spielgeräten für die provisorische Grundschule verwendet. Den genauen Betrag sollen die Fraktionen in der nächsten Ortsbeiratssitzung festlegen.
Inhalt
Antrag vom 18.10.2010, OF 399/12
Betreff:
Ankauf von Spielgeräten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Ein Teil des Ortsbeirats-Etats wird zum Ankauf von wiederverwertbaren Spielgeräten für die provisorische Grundschule verwendet. Den genauen Betrag sollen die Fraktionen in der nächsten Ortsbeiratssitzung festlegen.
Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2010, OF 411/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Oktober 2010 brachte FDP im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.11.2010 im OBR 12 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme