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Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in…

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Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim

Vorlagentyp: OFSPD
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Kunstrasenplätze in den beiden o.g. Sportanlagen in Eschersheim - wie vom Leiter des Sportamts bei einem Ortstermin im November 2016 mündlich zugesagt - spätestens bis zum Herbst 2019 anzulegen. Da mit der jeweiligen Planung bereits 2018 begonnen werden soll, sollen dafür Mitteln von jeweils 1 Mio. EUR aus dem "Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze" in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Begründung: Seit vielen Jahren bemühen sich die beiden Eschersheimer Fußballvereine, TSG 51 und FV09, mit Unterstützung des Ortsbeirats um die Anlage von Kunstrasenplätzen. Sie sind die einzigen Vereine im Umkreis, die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft leisten, und die sich beide seit sehr vielen Jahren intensiv im Mädchen- und Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Ohne Kunstrasenplatz sind die Vereine auch von der Ausrichtung größerer Turniere ausgeschlossen. Bei einem Ortstermin in den Räumen des TSG 51 im November 2016 kündigte der damalige Leiter des Sportamts an, die Hartplätze der beiden Eschersheimer Fußballvereine bis zum Herbst 2019 in Kunstrasenplätze umzuwandeln. Mit der Planung dafür sollte 2018 begonnen werden. Die Erleichterung war groß, dass endlich einen Termin für den Umbau feststand und dass die beiden Vereine eine klare Perspektive für eine Verbesserung ihrer Trainings- und Spielsituation erhielten. Jetzt berichten die Vorsitzenden der TSG 51 und der FV09 Eschersheim, dass ihre Anfrage, ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten wird, vom Sportamt nicht bestätigt werden konnte. Sie sorgen sich, dass die dringend benötigten Kunstrasenplätze nicht wie zugesagt 2019 angelegt werden. Sollte sich der Planungs- und Umbauprozess verzögern, wäre das ein herber Rückschlag für alle, die in Eschersheim Fußball spielen und sich in den Fußballvereinen dort engagieren. Die TSG 51 und FV09 Eschersheim agieren in dieser Frage gemeinsam, da sie befürchten, dass, sollte nur ein Verein Kunstrasen bekommen, die Situation für den verbleibenden Verein ohne Kunstrasen noch schwieriger wird.

Inhalt

Antrag vom 25.01.2018, OF 408/9

Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Kunstrasenplätze in den beiden o.g. Sportanlagen in Eschersheim - wie vom Leiter des Sportamts bei einem Ortstermin im November 2016 mündlich zugesagt - spätestens bis zum Herbst 2019 anzulegen. Da mit der jeweiligen Planung bereits 2018 begonnen werden soll, sollen dafür Mitteln von jeweils 1 Mio. EUR aus dem "Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze" in den Haushalt 2018 eingestellt werden.

Begründung: Seit vielen Jahren bemühen sich die beiden Eschersheimer Fußballvereine, TSG 51 und FV09, mit Unterstützung des Ortsbeirats um die Anlage von Kunstrasenplätzen. Sie sind die einzigen Vereine im Umkreis, die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft leisten, und die sich beide seit sehr vielen Jahren intensiv im Mädchen- und Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Ohne Kunstrasenplatz sind die Vereine auch von der Ausrichtung größerer Turniere ausgeschlossen. Bei einem Ortstermin in den Räumen des TSG 51 im November 2016 kündigte der damalige Leiter des Sportamts an, die Hartplätze der beiden Eschersheimer Fußballvereine bis zum Herbst 2019 in Kunstrasenplätze umzuwandeln. Mit der Planung dafür sollte 2018 begonnen werden. Die Erleichterung war groß, dass endlich einen Termin für den Umbau feststand und dass die beiden Vereine eine klare Perspektive für eine Verbesserung ihrer Trainings- und Spielsituation erhielten. Jetzt berichten die Vorsitzenden der TSG 51 und der FV09 Eschersheim, dass ihre Anfrage, ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten wird, vom Sportamt nicht bestätigt werden konnte. Sie sorgen sich, dass die dringend benötigten Kunstrasenplätze nicht wie zugesagt 2019 angelegt werden. Sollte sich der Planungs- und Umbauprozess verzögern, wäre das ein herber Rückschlag für alle, die in Eschersheim Fußball spielen und sich in den Fußballvereinen dort engagieren. Die TSG 51 und FV09 Eschersheim agieren in dieser Frage gemeinsam, da sie befürchten, dass, sollte nur ein Verein Kunstrasen bekommen, die Situation für den verbleibenden Verein ohne Kunstrasen noch schwieriger wird.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2018EAEA 111Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in EschersheimEtatanregung
  2. 25. Januar 2018Sie sind hier
    OFOF 408/9Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1421Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in EschersheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe

Ausgaben 2025: 22 Mio € · im Antragsjahr 2018 17 Mio € — preisbereinigt +5 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 18 · 25.01.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Etatanregung EA 111 2018 Die Vorlage OF 408/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

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