Entfernung Fahrradbügel/-ständer Otto-Schott-Straße sowie Walther-Nernst-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Entfernung von Fahrradbügeln/-ständern in der Otto-Schott-Straße und Walther-Nernst-Straße, da diese nicht genutzt werden und den Verkehr behindern. Die Entscheidung wurde abgelehnt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Otto-Schott-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Zebrastreifens an der U-Bahnhaltestelle „Uni Campus Riedberg“08.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Otto-Schott-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern die Fahrradbügel/-ständer vor der Reinigung Kay in der Otto-Schott-Straße sowie vor dem Wohngebäude Nr. 1 bis 5 in Walther-Nernst-Straße entfernen zu lassen.
Begründung
Die Fahrradbügel/-ständer sind nicht geeignet den ursprünglich zugedachten Zweck zu erfüllen, da kein Gast/Besucher des Riedbergzentrums dort sein Fahrrad abstellt. Der Fußweg in das Riedbergzentrum ist zu weit. Zudem behindern die Fahrradbügel/-ständer den Verkehr. Ein kurzes Halten vor der Reinigung - insbesondere für die Fahrzeug der Deutsche Post - ist nicht mehr möglich. Wenn Fahrzeugführer dies doch tun, was regelmäßig geschieht, wird die gesamte Otto-Schott-Straße blockiert. In diesem Fall ist es Fahrzeugen, die von der Joseph-von-Fraundorfer-Straße in die Otto-Schott-Straße einfahren wollen, nicht möglich die Abbiegung zu nehmen. Der Unterzeichner, der täglich dort vorbeikommt, konnte seit Aufstellung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude 1 bis 5 in der Walther-Nernst-Straße nur an drei Zeitpunkten das Abstellen eines Fahrrads bemerken. Es handelt sich dabei um ein Fahrrad einer Anwohnerin des Wohngebäudes. Dieses Wohngebäude verfügt jedoch über eigene Fahrradbügel/-ständer, die genutzt werden können. Durch die Errichtung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude sind drei Parkplätze weggefallen. Bei Parkplätzen handelt sich um ein knappes Gut, die nicht leichtfertig beseitigt werden dürfen. Es dürfte Einigkeit bestehen, dass der Fahrradverkehr - einschließlich der Abstellmöglichkeiten - dort gefördert werden sollte, wo es sinnvoll ist. Auf der anderen Seite sollten Fahrradfahrer gegen Autofahrer nicht ausgespielt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juli 2023 brachte CDU im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 12 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)