Schulhofgestaltung und -nutzung der Grundschule Elsa-Brändström-Schule, Lindenstraße.2/Westend
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der vorhandene Wackelbalancierbalken ist defekt und kann aus Sicherheitsgründen von den Kindern nicht mehr benutzt werden. Die Schaukel ist überhaupt nicht vorhanden und ein bevorzugtes Gerät für Kinder. Zu berücksichtigen ist des weiteren, dass der Schulhof auch nachmittags ein öffentlicher Spielplatz ist, der sehr stark frequentiert wird. Es liegt ein entsprechendes Angebot über den genannten Betrag vor.
Inhalt
Antrag vom 08.10.2009, OF 403/2
Betreff:
Schulhofgestaltung und -nutzung der Grundschule Elsa-Brändström-Schule, Lindenstraße 2/Westend
Der Magistrat wird beauftragt, den Schulhof der Grundschule mit einer Nestschaukel und einem Wackelbalancierbalken auszustatten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats – Budget zu finanzieren. Dieser Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag von Euro 8.121,16.
Begründung:
Der vorhandene Wackelbalancierbalken ist defekt und kann aus Sicherheitsgründen von den Kindern nicht mehr benutzt werden. Die Schaukel ist überhaupt nicht vorhanden und ein bevorzugtes Gerät für Kinder. Zu berücksichtigen ist des weiteren, dass der Schulhof auch nachmittags ein öffentlicher Spielplatz ist, der sehr stark frequentiert wird.
Es liegt ein entsprechendes Angebot über den genannten Betrag vor.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 403/2Schulhofgestaltung und -nutzung der Grundschule Elsa-Brändström-Schule, Lindenstraße.2/WestendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2009OIBOIB 124Schulhofgestaltung und -nutzung der Grundschule Elsa-Brändström-Schule, Lindenstraße 2/WestendBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme