Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen!
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets werden auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen und Trägern unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) erweitert. Dementsprechend wird § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ("Diese Maßnahmen sind:") ergänzt um die Ziffer: "8. projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen." Begründung: Landauf landab wird stets für "mehr Bürgerbeteiligung" geworben. Auch und gerade in Frankfurt. Ein wichtiger Schritt hin zu einer höheren Bürgerbeteiligung führt über die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Zu diesem Zweck stehen den Ortsbeiräten ihre "Ortsbeiratsbudgets" zur Verfügung, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen "Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt" jedoch hauptsächlich für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Naturgemäß gehen die Bedürfnisse der Bürger jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich gerade auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus zu erweitern. Dies gilt umso mehr, als die Sparkommission der schwarz-grünen Regierungskoalition bedauerlicherweise die Budgets aller Ortsbeiräte in Frankfurt um 50% auf 0,50 EUR statt bisher 1,- EUR pro Einwohner gekürzt hat. Gleichzeitig wünschen sich alle mehr Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie. In den Ortsbeiräten wird sehr offen, transparent und sparsam mit dem Ortsbeiratsbudget umgegangen. Dieser sparsame und verantwortungsvolle Umgang der Ortsbeiräte mit Steuergeldern hätte nicht durch eine Halbierung der Mittel bestraft werden dürfen. Bedenkt man, dass der Ortsbeirat 2 - ähnlich wie viele andere Ortsbeiräte in Frankfurt - sein Budget gerade auch vor dem Hintergrund der sehr beschränkten Verwendungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren nicht einmal annähernd voll ausgeschöpft hat, erscheint eine Ausweitung der Verwendungsmöglichkeit auf kulturelle und soziale Projekte erst recht angemessen und zielführend. Diese Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1780 auch ausdrücklich in den Raum gestellt. Gerade in den Ortsbeiräten wird immer wieder die schmerzliche Erfahrung gemacht, dass die Stadt Frankfurt einzelne sozial und kulturell dringend notwendige Projekte aus finanziellen Gründen nicht nach dem "Gießkannenprinzip" fördern will, den Ortsbeiräten aber umgekehrt aufgrund der insofern nicht mehr zeitgemäßen Regelung ihrer Geschäftsordnung die Hände gebunden sind, obwohl die Mittel in den Ortsbeiratsbudgets an sich vorhanden sind. Daher fordert der Ortsbeirat 2 eine breitere Verwendungsmöglichkeit der Mittel. Gerade die Ortsbeiräte sind das parlamentarische Gremium, das den direktesten Kontakt zu den Menschen vor Ort hat. Sie können oft am besten einschätzen, welche Ausgaben berechtigt, sinnvoll und notwendig sind.
Inhalt
Antrag vom 27.10.2013, OF 402/2
Betreff: Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen!
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Die Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets werden auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen und Trägern unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) erweitert. Dementsprechend wird § 3 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ("Diese Maßnahmen sind:") ergänzt um die Ziffer: "8. projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen."
Begründung: Landauf landab wird stets für "mehr Bürgerbeteiligung" geworben. Auch und gerade in Frankfurt. Ein wichtiger Schritt hin zu einer höheren Bürgerbeteiligung führt über die zeitnahe Umsetzung von Bürgeranliegen in den Stadtteilen. Zu diesem Zweck stehen den Ortsbeiräten ihre "Ortsbeiratsbudgets" zur Verfügung, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen "Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt" jedoch hauptsächlich für Verschönerungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Naturgemäß gehen die Bedürfnisse der Bürger jedoch über solche Verschönerungen hinaus und erstrecken sich gerade auch auf kulturelle und soziale Projekte. Um es den Ortsbeiräten möglich zu machen, hier zügig und in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Initiativen und Projekte vor Ort zu unterstützen, ist es notwendig, die Verwendungsmöglichkeiten für die Ortsbeiratsbudgets über reine Verschönerungsmaßnahmen hinaus zu erweitern. Dies gilt umso mehr, als die Sparkommission der schwarz-grünen Regierungskoalition bedauerlicherweise die Budgets aller Ortsbeiräte in Frankfurt um 50% auf 0,50 EUR statt bisher 1,- EUR pro Einwohner gekürzt hat. Gleichzeitig wünschen sich alle mehr Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie. In den Ortsbeiräten wird sehr offen, transparent und sparsam mit dem Ortsbeiratsbudget umgegangen. Dieser sparsame und verantwortungsvolle Umgang der Ortsbeiräte mit Steuergeldern hätte nicht durch eine Halbierung der Mittel bestraft werden dürfen. Bedenkt man, dass der Ortsbeirat 2 - ähnlich wie viele andere Ortsbeiräte in Frankfurt - sein Budget gerade auch vor dem Hintergrund der sehr beschränkten Verwendungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren nicht einmal annähernd voll ausgeschöpft hat, erscheint eine Ausweitung der Verwendungsmöglichkeit auf kulturelle und soziale Projekte erst recht angemessen und zielführend. Diese Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1780 auch ausdrücklich in den Raum gestellt. Gerade in den Ortsbeiräten wird immer wieder die schmerzliche Erfahrung gemacht, dass die Stadt Frankfurt einzelne sozial und kulturell dringend notwendige Projekte aus finanziellen Gründen nicht nach dem "Gießkannenprinzip" fördern will, den Ortsbeiräten aber umgekehrt aufgrund der insofern nicht mehr zeitgemäßen Regelung ihrer Geschäftsordnung die Hände gebunden sind, obwohl die Mittel in den Ortsbeiratsbudgets an sich vorhanden sind. Daher fordert der Ortsbeirat 2 eine breitere Verwendungsmöglichkeit der Mittel. Gerade die Ortsbeiräte sind das parlamentarische Gremium, das den direktesten Kontakt zu den Menschen vor Ort hat. Sie können oft am besten einschätzen, welche Ausgaben berechtigt, sinnvoll und notwendig sind.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2012STST 1780Verwendung des OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
- 27. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 402/2Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2013OAOA 445Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen ausweiten!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)