75 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 beantragt die finanzielle Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes. Ziel ist es, die Vermittlung von Demokratie und die Vernetzung der Nachbarschaften zu fördern.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 4 wird sich an den Kosten der beiden Grundgesetz-Jubiläumsfeiern am Parlamentsplatz und am Bornheimer Uhrtürmchen beteiligen. Der Ortsbeirat stellt dazu Björn Steffen und Aziza Freutel (welche die Veranstaltungen an den beiden Orten angemeldet haben) für Anmeldegebühren bei der Stadt, Veranstaltungsversicherung und Sanitätsdienst den Betrag von 800 Euro aus seinem Budget zur Verfügung (- jeweils 400 Euro für die Veranstaltung am Bornheimer Uhrtürmchen und am Parlamentsplatz).
Begründung
Die lebendige Vermittlung von Demokratie sowie die Prinzipien unserer Verfassung wie Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit sind neben der Aktivierung von Nachbarschaften zur Feier des Grundgesetzes unterstützenswerte Anliegen der geplanten Veranstaltungen. Der Ortsbeirat möchte mit dem überschaubaren finanziellen Engagement die Interaktion und Vernetzung in den beiden Stadteilen fördern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2024Sie sind hierOFOF 401/475 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 16. April 2024OIBOIB 30875 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024Budget-Initiative
- 24. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 16175 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)