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Einrichtung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFCDU
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 10.000 Euro zum Neubau und zur Gestaltung eines kleinen Kleinkinder-Spielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage bereitgestellt. Die Kleinkinderspielfläche (mit einem max. 4 qm großen Sandkasten, 2 Mini-Wipptiere und ev. noch einer Kleinkinderrutsche für Kinder bis fünf Jahren) ist entweder auf der bisherigen Grünfläche zwischen Rasenfeld und Hartplatz oder auf der Grünfläche hinter der DLRG-Station und dem Zugang (Aufzug) zum Rasenplatz einzurichten. Begründung: Die Bezirkssportanlage wird von zahlreichen Sportlern und Besuchern (z. B. Zuschauer) genutzt, die auch öfter ihre kleineren Kinder zu den Sportveranstaltungen oder zum Training mitnehmen. Den kleinen Kindern sollte daher die Möglichkeit gegeben werden, diese Zeit spielerisch in Reichweite der Erziehungsberechtigten überbrücken zu können. Mit der Einrichtung eines kleinkindgerechten Spielplatzareals (z. B. mit einem kleinen Sandkasten sowie mit ein bis drei Spielgeräten - z. B. mit einer Wippe, einem Wipp- oder Schaukeltierchen und einer Kleinkinderrutsche) könnte hier geholfen werden. Der Magistrat hat die Errichtung eines Kleinkinder-Spielplatzes bereits in seiner Stellungnahme ST 51/04 als sinnvoll angesehen, die Verwirklichung jedoch seinerzeit unter den Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gestellt. Mit dem Betrag aus dem Ortsbeiratsbudget (Die Restmittel von 2009 inbegriffen) könnte die Einrichtung der Kleinkinderspielfläche realisiert werden.

Inhalt

Antrag vom 07.11.2011, OF 40/15

Betreff: Einrichtung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach

Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 10.000 Euro zum Neubau und zur Gestaltung eines kleinen Kleinkinder-Spielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage bereitgestellt. Die Kleinkinderspielfläche (mit einem max. 4 qm großen Sandkasten, 2 Mini-Wipptiere und ev. noch einer Kleinkinderrutsche für Kinder bis fünf Jahren) ist entweder auf der bisherigen Grünfläche zwischen Rasenfeld und Hartplatz oder auf der Grünfläche hinter der DLRG-Station und dem Zugang (Aufzug) zum Rasenplatz einzurichten.

Begründung: Die Bezirkssportanlage wird von zahlreichen Sportlern und Besuchern (z. B. Zuschauer) genutzt, die auch öfter ihre kleineren Kinder zu den Sportveranstaltungen oder zum Training mitnehmen. Den kleinen Kindern sollte daher die Möglichkeit gegeben werden, diese Zeit spielerisch in Reichweite der Erziehungsberechtigten überbrücken zu können. Mit der Einrichtung eines kleinkindgerechten Spielplatzareals (z. B. mit einem kleinen Sandkasten sowie mit ein bis drei Spielgeräten - z. B. mit einer Wippe, einem Wipp- oder Schaukeltierchen und einer Kleinkinderrutsche) könnte hier geholfen werden. Der Magistrat hat die Errichtung eines Kleinkinder-Spielplatzes bereits in seiner Stellungnahme ST 51/04 als sinnvoll angesehen, die Verwirklichung jedoch seinerzeit unter den Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gestellt. Mit dem Betrag aus dem Ortsbeiratsbudget (Die Restmittel von 2009 inbegriffen) könnte die Einrichtung der Kleinkinderspielfläche realisiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2011Sie sind hier
    OFOF 40/15Einrichtung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2011OIBOIB 54Einrichtung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-EschbachBudget-Initiative
  3. 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 288Einrichtung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb der Bezirkssportanlage Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 6 · 25.11.2011
TO I, TOP 7
Angenommen
Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 54 2011 Die Vorlage OF 40/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Der genaue Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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