Ergebnisoffenheit wahren - kein städtebaulicher Ideenwettbewerb vor Abschluss der Voruntersuchung zur „Stadterweiterung Nord-West“
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städtebaulicher Ideenwettbewerb vor Abschluss der Voruntersuchung zur "Stadterweiterung Nord-West" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, den geplanten städtebaulichen Ideenwettbewerb für einen neuen Stadtteil beidseits der A5 zurückzustellen bis zum Abschluss der Voruntersuchung gemäß M 176 / 2017 bzw. bis zu einem ggf. kommenden formellen Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Dafür vorgesehene Mittel- und Personalaufwendungen sind einstweilen für andere Projekte der Stadtentwicklung vorzusehen, damit hier mit Steuergeld keine städtebaulichen Erwartungen geweckt werden, die hinterher nicht erfüllt werden können. Begründung: Medienberichten zufolge will das Planungsdezernat der Stadt Frankfurt am Main ab Februar 2019 einen internationalen Ideenwettbewerb mit 30 bis 40 Büros organisieren, die Vorschläge für eine bauliche Gestaltung des Untersuchungsgebietes machen sollen. Der Magistrat ist nach § 2080 / 17 bislang lediglich beauftragt, zu prüfen, "ob, wie und in welchem Umfang eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten möglich" ist, und zwar durchaus mit Blick auf "die Form, die Verortung und Dimension des Siedlungskörpers". Von einem Vorgriff auf die möglichen Varianten konkreter baulicher Gestaltung ist im Beschluss zur M 176 allerdings nicht die Rede. Ein solch großangelegter Wettbewerb, begleitet von erheblicher Publicity, wird unter hohem Kostenaufwand womöglich nicht nur falsche Erwartungen wecken, sondern abermals den Eindruck verstärken, dass die Ergebnisoffenheit der Voruntersuchung für den Magistrat nur ein Lippenbekenntnis ist und die Zielmarke, auf den für das Stadtklima, die Naherholung und die Landwirtschaft wertvollen Flächen beidseits der A5 eine "Trabantenstadt" mit bis zu 30.000 Einwohnern zu errichten, mit Nachdruck und ohne Rücksicht auf die angrenzenden Stadtteile politisch verfolgt wird.
Inhalt
Antrag vom 09.01.2019, OF 388/8
Betreff: Ergebnisoffenheit wahren - kein städtebaulicher Ideenwettbewerb vor Abschluss der Voruntersuchung zur "Stadterweiterung Nord-West" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, den geplanten städtebaulichen Ideenwettbewerb für einen neuen Stadtteil beidseits der A5 zurückzustellen bis zum Abschluss der Voruntersuchung gemäß M 176 / 2017 bzw. bis zu einem ggf. kommenden formellen Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Dafür vorgesehene Mittel- und Personalaufwendungen sind einstweilen für andere Projekte der Stadtentwicklung vorzusehen, damit hier mit Steuergeld keine städtebaulichen Erwartungen geweckt werden, die hinterher nicht erfüllt werden können.
Begründung: Medienberichten zufolge will das Planungsdezernat der Stadt Frankfurt am Main ab Februar 2019 einen internationalen Ideenwettbewerb mit 30 bis 40 Büros organisieren, die Vorschläge für eine bauliche Gestaltung des Untersuchungsgebietes machen sollen. Der Magistrat ist nach § 2080 / 17 bislang lediglich beauftragt, zu prüfen, "ob, wie und in welchem Umfang eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten möglich" ist, und zwar durchaus mit Blick auf "die Form, die Verortung und Dimension des Siedlungskörpers". Von einem Vorgriff auf die möglichen Varianten konkreter baulicher Gestaltung ist im Beschluss zur M 176 allerdings nicht die Rede. Ein solch großangelegter Wettbewerb, begleitet von erheblicher Publicity, wird unter hohem Kostenaufwand womöglich nicht nur falsche Erwartungen wecken, sondern abermals den Eindruck verstärken, dass die Ergebnisoffenheit der Voruntersuchung für den Magistrat nur ein Lippenbekenntnis ist und die Zielmarke, auf den für das Stadtklima, die Naherholung und die Landwirtschaft wertvollen Flächen beidseits der A5 eine "Trabantenstadt" mit bis zu 30.000 Einwohnern zu errichten, mit Nachdruck und ohne Rücksicht auf die angrenzenden Stadtteile politisch verfolgt wird.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2019Sie sind hierOFOF 388/8Ergebnisoffenheit wahren - kein städtebaulicher Ideenwettbewerb vor Abschluss der Voruntersuchung zur „Stadterweiterung Nord-West“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2019OAOA 351Ergebnisoffenheit wahren - kein städtebaulicher Ideenwettbewerb vor Abschluss der Voruntersuchung zur „Stadterweiterung Nord-West“Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)