Haushalt 2022 Erhöhung der Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erhöhung der Mittel im Haushalt 2022 für zusätzliche Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 1. Dies ist notwendig, um die Missachtung von Verkehrsregeln und die Gefahren für Radfahrer und Fußgänger zu reduzieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 1, vor allem in den Randzeiten und vor dem Hintergrund der nun endlich geänderten StVO, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt.
Begründung
In allen Stadtteilen des Ortsbezirks 1 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass v.a. Personen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2022Sie sind hierOFOF 379/1Haushalt 2022 Erhöhung der Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022EAEA 83Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Erhöhung der Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme