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Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661

Vorlagentyp: OFLINKE
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind.

Inhalt

Antrag vom 25.03.2014, OF 378/4

Betreff: Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden.

Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2014Sie sind hier
    OFOF 378/4Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. Mai 2014OMOM 3145Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661Direktanregung
  3. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1049Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661 Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck ErlenbruchStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 30 · 13.05.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3145 2014 Die Vorlage OF 378/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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