Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg
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Strubbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg22.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Strubbergstraße per E-MailBegründung
Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg.
Inhalt
Antrag vom 25.05.2019, OF 373/7
Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat:
- Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen.
- Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2.
- Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Mai 2019 brachte die_farbechten_-_LINKE. im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.06.2019 im OBR 7 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)