Keine Großveranstaltungen im Grüneburgpark
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Grüneburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.202721.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grüneburgpark aufwerten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Grüneburgpark per E-MailBegründung
Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die M 127 / 2013 zur Sanierung Grüneburgpark wird bei Punkt Bauabschnitte (S. 7) dahingehend präzisiert, daß "saisonale Open-Air-Veranstaltungen" nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ortsbeirats 2 stattfinden dürfen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 legt großen Wert auf die gute Erhaltung des Grüneburgparks. Ein Wunsch einer Organisation, im Grüneburgpark eine Veranstaltung durchzuführen, wird auf der Tagesordnung des Ortsbeirats behandelt. Für die traditionell im Grüneburgpark gastierende Dramatische Bühne wird gemeinsam ein Ort im Park gewählt, der möglichst nur geringfügige Schäden verursacht. Veranstaltungen wie der J.P. Morgan-Lauf haben dem Park Jahr für Jahr großen Schaden zugefügt und unterbleiben ab jetzt. Auch Abi-Feiern sind in jüngster Zeit durch Vermüllung und Alkohol-Exzesse ausgeufert. Sie sind nicht genehmigt, finden einfach statt. Doch sollten Gymnasiasten namentlich bekannt sein, die für Schäden und Vermüllung zur Verantwortung gezogen werden sollten. Der Koreanische Garten und die umliegenden Grünflächen unter den wertvollen Bäumen wurde - wohl in Vorbereitung und Durchführung von Festen - als Parkplatz für Privatautos mißbraucht. Das sollte unterbunden werden.
Inhalt
Antrag vom 06.09.2013, OF 371/2
Betreff: Keine Großveranstaltungen im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die M 127 / 2013 zur Sanierung Grüneburgpark wird bei Punkt Bauabschnitte (S. 7) dahingehend präzisiert, daß "saisonale Open-Air-Veranstaltungen" nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ortsbeirats 2 stattfinden dürfen.
Begründung: Der Ortsbeirat 2 legt großen Wert auf die gute Erhaltung des Grüneburgparks. Ein Wunsch einer Organisation, im Grüneburgpark eine Veranstaltung durchzuführen, wird auf der Tagesordnung des Ortsbeirats behandelt. Für die traditionell im Grüneburgpark gastierende Dramatische Bühne wird gemeinsam ein Ort im Park gewählt, der möglichst nur geringfügige Schäden verursacht. Veranstaltungen wie der J.P. Morgan-Lauf haben dem Park Jahr für Jahr großen Schaden zugefügt und unterbleiben ab jetzt. Auch Abi-Feiern sind in jüngster Zeit durch Vermüllung und Alkohol-Exzesse ausgeufert. Sie sind nicht genehmigt, finden einfach statt. Doch sollten Gymnasiasten namentlich bekannt sein, die für Schäden und Vermüllung zur Verantwortung gezogen werden sollten. Der Koreanische Garten und die umliegenden Grünflächen unter den wertvollen Bäumen wurde - wohl in Vorbereitung und Durchführung von Festen - als Parkplatz für Privatautos mißbraucht. Das sollte unterbunden werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2013, M 127 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2013MM 127Grunderneuerung GrüneburgparkMagistratsvortrag
- 6. September 2013Sie sind hierOFOF 371/2Keine Großveranstaltungen im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE und CDU gegen 1 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)