Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf Jahren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt die Einrichtung eines offenen Treffs für Trennungskinder im Familienzentrum Billabong mit einer einmaligen Finanzierung von 4.000,00 € im Jahr 2023. Dies geschieht aufgrund der festgestellten Notwendigkeit eines solchen Angebots für betroffene Familien.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Da bei einem Treffen im Sozialrathaus thematisiert wurde, dass ein offenes Angebot für Trennungskinder von 6 bis 12 Jahren auf dem Riedberg fehlt, hat die Kinderbeauftragte Eva Bieber für den Riedberg einen Träger finden können, der einen solchen Treff sowohl personell als auch mit Räumlichkeiten realisieren könnte.
Einzig die Finanzierung bedarf einer Unterstützung.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Einrichtung eines offenen Treffs bei dem Familienzentrum Billabong ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt für einen Höchstbetrag von einmalig 4.000,00 € im Jahr 2023.
Begründung
Über die Notwendigkeit eines solchen Angebotes wurde von Seiten des Sozialrathauses hingewiesen. Da der gewonnene Träger Billabong mit Kosten für 2023 von 7.000,00 € kalkuliert und in Höhe von 3.000,00 € eine Finanzierung gefunden hat, ist die Differenz aus dem Ortsbeiratsbudget zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2023Sie sind hierOFOF 371/12Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf JahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 5. Mai 2023OIBOIB 226Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf JahrenBudget-Initiative
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1431Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf JahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU