Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige besonders berücksichtigt werden. Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität der Stadtteile zu steigern und die Verfügbarkeit von Wohnraum für Fachkräfte mit normalem Einkommen zu verbessern.
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An der Sandelmühle — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu An der Sandelmühle per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
Der Ortsbeirat den Magistrat erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen.
Begründung
In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG Holding im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort ("Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen.") war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigt, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen haben und die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit "normalem" Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtet die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u.a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 €/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.23) möchte die FES (zu 51% im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt an der Sandelmühle zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2022OFOF 168/8Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 2. Juni 2022OMOM 2263Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“Direktanregung
- 31. Oktober 2022STST 2520Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle"Stellungnahme
- 22. November 2023Sie sind hierOFOF 370/8Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. Dezember 2023OMOM 4915Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“Direktanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 383Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)