Herrichtung einer Fläche für Geschwister-Scholl-Schule
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Geschwister-Scholl-Schule In der ST 1110 vom 22.07.2013 wird ausgeführt, dass die Nutzung der Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Geschwister-Scholl-Schule grundsätzlich möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 08.09.2013, OF 365/8
Betreff: Herrichtung einer Fläche für Geschwister-Scholl-Schule In der ST 1110 vom 22.07.2013 wird ausgeführt, dass die Nutzung der Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Geschwister-Scholl-Schule grundsätzlich möglich ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen der Haushaltsberatungen den Magistrat aufzufordern, die notwendigen Mittel für die Herrichtung der Fläche (für Planung und Ausführung) in das Investionsprogramm für den Haushalt 2014 - 2017 (Produktgruppe 20) einzustellen.
Begründung: Mit dieser Maßnahme würde dem Wunsch der Schule (Schulleitung und Schülerinnen und Schülern) entsprochen. Ferner würde damit verhindert, dass die "tote" Fläche unter der Brücke weiterhin als "wilde" Müllhalde genutzt wird.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2013STST 1110Nutzung der Fläche unter der Rosa-Luxemburg-StraßeStellungnahme
- 8. September 2013Sie sind hierOFOF 365/8Herrichtung einer Fläche für Geschwister-Scholl-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. September 2013EAEA 230Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Herrichtung einer Fläche für die Geschwister-Scholl-SchuleEtatanregung
- 21. März 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 412Herrichtung einer Fläche für die Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme