Tempo 40 auf der Flinschstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die marode Flinschstraße ist mit Schlaglöchern übersäht. Dies stellt eine konkrete Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Motorradfahrer und Radfahrer dar. Die Stadt Frankfurt muss ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flinschstraße auf 40 km/h herabsetzen. Dies soll durch Zeichen 274-54 mit dem Zusatzschild "Achtung Straßenschäden" geschehen.
Inhalt
Antrag vom 26.04.2018, OF 363/11
Betreff:
Tempo 40 auf der Flinschstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flinschstraße auf 40 km/h herab zu setzen und ein Zusatzschild "Achtung Straßenschäden" anzubringen.
Begründung:
Die marode Flinschstraße ist mit Schlaglöchern übersäht. Dies stellt eine konkrete Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Motorradfahrer und Radfahrer dar.
Die Stadt Frankfurt muss ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flinschstraße auf 40 km/h herabsetzen. Dies soll durch Zeichen 274-54 mit dem Zusatzschild "Achtung Straßenschäden" geschehen.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2018Sie sind hierOFOF 363/11Tempo 40 auf der FlinschstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Mai 2018OMOM 3161Tempo 30 auf der FlinschstraßeDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1742Tempo 30 auf der FlinschstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme