eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht.
Inhalt
Antrag vom 01.11.2012, OF 360/10
Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012STST 1455eungesheimTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessernStellungnahme
- 1. November 2012Sie sind hierOFOF 360/10eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)Ortsbeiratsantrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)