Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle

Vorlagentyp: OFSPD
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße "An der Sandelmühle" überarbeitet wird und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke beschildert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baum das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahn-verengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24) und wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar.

Inhalt

Antrag vom 12.08.2013, OF 356/8

Betreff: Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße "An der Sandelmühle" überarbeitet wird und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke beschildert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann.

Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baum das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahn-verengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24) und wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2013Sie sind hier
    OFOF 356/8Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 31. Oktober 2013OMOM 2630Beschilderung Tempo 30 in der SandelmühleDirektanregung
  3. 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 124Beschilderung Tempo 30 in der SandelmühleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 22 · 29.08.2013
TO I, TOP 22
Beraten
Die Vorlage OF 356/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 23 · 26.09.2013
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 356/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 24 · 31.10.2013
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2630 2013 Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen