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Seniorengerechtes Wohnen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

„Wir werden weniger, älter und bunter“ – demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbst bestimmten Wohnens im Alters rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden:

  • Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation
  • Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote
  • Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft
  • soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde das „Bielefelder Modell“ in Zusammenarbeit von Bielefelder Gemeinnütziger Wohnungsgesellschaft, freien Trägern und der Stadt entwickelt. Vermieden wir hier u.a. die Gettoisierung älterer Menschen in Alten- bzw. Pflegeheimen und/oder die Notwendigkeit, mit Einzug in eine Wohnanlage, die Betreuungsleistungen anbietet, monatliche Pauschalen für Leistungen zahlen zu müssen, die (noch) nicht gebraucht werden. Auch die Wahlfreiheit hinsichtlich der Anbieter von Dienstleistungen im haushaltsnahen und betreuenden Bereich bleibt erhalten. Da keine Betreuungsverträge mit den Bewohnern abgeschlossen und keine Betreuungspauschalen erhoben werden, stehen die Bewohner und Bewohnerinnen in einem ganz gewöhnlichen Mietverhältnis zur Wohnungsbaugesellschaft. Darüber hinaus bewirkt die Verbindung von Mietern mit Pflegebedarf in der Wohnanlage und der ständigen Präsenz des Dienstleisters eine Absicherung für das gesamte Wohnviertel – die Versorgungssicherheit besteht also auch für das Wohnumfeld. Anlage 1 (ca. 1190 KB)

Inhalt

Antrag vom 21.08.2007, OF 351/1

Betreff:

Seniorengerechtes Wohnen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird – ergänzend zum Antrag NR 52 – aufgefordert:

  1. Aktiv und zügig einen Investor für den Bau von Wohnanlagen, die den Bedürfnissen von Personen mit Betreuungsbedarf entsprechen, zu suchen;
  2. Hierzu insbesondere mit der ABG Holding Gespräche aufzunehmen, da die ABG Holding im Gallus sowohl über einen großen Wohnungsbestand verfügt als auch Erfahrungen in der Verwaltung von Wohnanlagen für Senioren hat;
  3. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile, die Realisierung einer Wohnanlage in Verhandlungen mit dem Investor nach dem "Bielefelder Modell“ zu fordern. Eine Beschreibung dieses Wohnkonzeptes, das u.a. 2005 mit dem 1. Sonderpreis für Wohnen und personenbezogene Dienstleistung“ des Landes NRW ausgezeichnet wurde, ist diesem Antrag als Anlage beigefügt.

Begründung:

"Wir werden weniger, älter und bunter“ – demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbst bestimmten Wohnens im Alters rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung.

Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden:

  • Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation
  • Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote
  • Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft
  • soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag.

Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde das "Bielefelder Modell“ in Zusammenarbeit von Bielefelder Gemeinnütziger Wohnungsgesellschaft, freien Trägern und der Stadt entwickelt.

Vermieden wir hier u.a. die Gettoisierung älterer Menschen in Alten- bzw. Pflegeheimen und/oder die Notwendigkeit, mit Einzug in eine Wohnanlage, die Betreuungsleistungen anbietet, monatliche Pauschalen für Leistungen zahlen zu müssen, die (noch) nicht gebraucht werden. Auch die Wahlfreiheit hinsichtlich der Anbieter von Dienstleistungen im haushaltsnahen und betreuenden Bereich bleibt erhalten. Da keine Betreuungsverträge mit den Bewohnern abgeschlossen und keine Betreuungspauschalen erhoben werden, stehen die Bewohner und Bewohnerinnen in einem ganz gewöhnlichen Mietverhältnis zur Wohnungsbaugesellschaft.

Darüber hinaus bewirkt die Verbindung von Mietern mit Pflegebedarf in der Wohnanlage und der ständigen Präsenz des Dienstleisters eine Absicherung für das gesamte Wohnviertel – die Versorgungssicherheit besteht also auch für das Wohnumfeld.

Anlage 1 (ca. 1190 KB)Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2007Sie sind hier
    OFOF 351/1Seniorengerechtes Wohnen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. September 2007OAOA 487Seniorengerechtes WohnenAnregung
  3. 14. März 2008Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 140Seniorengerechtes WohnenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 16 · 18.09.2007
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 487 2007 Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPE.l
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und E.L. gegen CDU (= Ablehnung)

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