Zusätzliches Grundstück für Krambambuli
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Übereignung eines ungenutzten Grundstücks hinter der Kita Krambambuli oder dessen Nutzung als Spielfläche für die Kinder. Dies soll die Bewegungsfreiheit und Kreativität der Kinder fördern und ist eine sinnvolle Lösung für die Stadt Frankfurt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Grundstück Flurstück 65 BEZ 65 499, Flur 38, Flurstücknr. 3276, 3275, 3274 hinter der Kita Krambambuli der Kita zu übereignen oder wenigsten für die Kinder als Spielfläche zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Leitung der Kita hat in der Vergangenheit schon mehrfach versucht, von der Stadt Frankfurt das scheinbar unbenutzte Grundstück (3-teilig) hinter der Kita Krambambuli zu übereignen oder zumindest zur Verfügung zu stellen. Allerdings erfolglos, mit der Begründung, es sei verpachtet. Da diese Grundstücke Grabeland der Stadt Frankfurt sind, ist es kein Problem diese Grundstücke der Kita Krambambuli ohne große Probleme zu übereignen. Zumal die Grundstücke verwahrlost und vermüllt sind. Es wäre somit auch für die Stadt Frankfurt eine sinnvolle Lösung, wenn die Kinder der Kita Krambambuli diese Fläche nutzen könnten. Die Außenfläche ist bei weitem nicht ausreichend um den Kindern die erforderliche Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zur Entdeckung ihrer Kreativität zu geben. Die Kita Krambambuli ist eine bis auf den letzten Platz besetzte Kita und es ist abzusehen, wann Krambambuli um einen Pavillon erweitert werden muß.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2023OFOF 345/12Zusätzliches Grundstück für KrambambuliOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Februar 2023Sie sind hierOFOF 351/12Zusätzliches Grundstück für KrambambuliOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2023OMOM 3635Zusätzliche Grundstücke für KrambambuliDirektanregung
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 556Zusätzliche Grundstücke für KrambambuliStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme