Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erneuerung der Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Durch eine deutliche Kennzeichnung in roter Farbe soll die Gefährdung durch schnell fahrende Autos minimiert werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/ Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen.
Begründung
An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße / Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbach-Brücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Auto-Spur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbei rasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2023Sie sind hierOFOF 343/7Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/BreitenbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023OMOM 4784Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/BreitenbachstraßeDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 506Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/BreitenbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF