Verkehrssicherheit erhöhen: Deutlicher Beschildern am Riedberg
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Ruth-Moufang-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.05.2026.
- Platz am Unicampus Riedberg „Ada-Lovelace-Platz“ benennen25.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ruth-Moufang-Straße per E-MailBegründung
Deutlicher Beschildern am Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: An der Kreuzung Riedbergallee / Robert-Koch-Allee / Ruth-Moufang-Straße stellt sich die Situation für Autofahrer, die vom Riedbergzentrum kommen, wie folgt dar: Auf dem Fahrstreifen ist das Zeichen 297 "Pfeilmarkierung" angebracht, das laut Anlage 2 zur StVO dazu verpflichtet, an der folgenden Kreuzung nur geradeaus oder nach rechts zu fahren. Steht man dann an der Ampel an der Kreuzung, kann man diese Vorschrift nicht mehr erkennen. Der Individualverkehr erhält zeitgleich mit der Stadtbahn die Fahrterlaubnis (also grünes Licht auf der Straße, Signal F1 für die Stadtbahn). Viele Autofahrer biegen hier - vorschriftswidrig - links ab, weil sie eben an der Ampel stehend nicht mehr sehen können, dass sie das nicht dürfen. Immer wieder kommt es dadurch zu brenzligen Situationen zwischen Autos und Stadtbahn, die bisher zum Glück noch zu keinen tatsächlichen Unfällen geführt haben. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, das bestehende Linksabbiegeverbot an der Kreuzung Riedbergallee / Robert-Koch-Allee / Ruth-Moufang-Straße für Fahrten aus Richtung Riedbergzentrum durch das Zeichen 214 "geradeaus oder rechts" direkt am Ampelmast zu wiederholen und zu verdeutlichen. Begründung: Von der Eschersheimer Landstraße sollte bekannt sein, dass vorschriftswidrig links abbiegende Autos immer wieder Unfälle mit der Stadtbahn verursachen. "Ich habe die U-Bahn übersehen" ist dabei eine oft wiederholte Begründung. Während man fatales Fehlverhalten nie ausschließen kann, kann man hier die Gefahrenquelle wenigstens abschwächen, indem man das Verbot deutlicher macht. Erklärung der Zuständigkeit des Ortsbeirates 8: Die bemängelte Stelle liegt gerade auf der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12. Potentielle Unfallstellen durch die unklare Beschilderung sind die Kreuzung mit der Stadtbahn und mit der entgegenkommenden Fahrspur der Riedbergallee, liegen jedoch im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 8.
Inhalt
Antrag vom 06.06.2013, OF 342/8
Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Deutlicher Beschildern am Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: An der Kreuzung Riedbergallee / Robert-Koch-Allee / Ruth-Moufang-Straße stellt sich die Situation für Autofahrer, die vom Riedbergzentrum kommen, wie folgt dar: Auf dem Fahrstreifen ist das Zeichen 297 "Pfeilmarkierung" angebracht, das laut Anlage 2 zur StVO dazu verpflichtet, an der folgenden Kreuzung nur geradeaus oder nach rechts zu fahren. Steht man dann an der Ampel an der Kreuzung, kann man diese Vorschrift nicht mehr erkennen. Der Individualverkehr erhält zeitgleich mit der Stadtbahn die Fahrterlaubnis (also grünes Licht auf der Straße, Signal F1 für die Stadtbahn). Viele Autofahrer biegen hier - vorschriftswidrig - links ab, weil sie eben an der Ampel stehend nicht mehr sehen können, dass sie das nicht dürfen. Immer wieder kommt es dadurch zu brenzligen Situationen zwischen Autos und Stadtbahn, die bisher zum Glück noch zu keinen tatsächlichen Unfällen geführt haben. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, das bestehende Linksabbiegeverbot an der Kreuzung Riedbergallee / Robert-Koch-Allee / Ruth-Moufang-Straße für Fahrten aus Richtung Riedbergzentrum durch das Zeichen 214 "geradeaus oder rechts" direkt am Ampelmast zu wiederholen und zu verdeutlichen.
Begründung: Von der Eschersheimer Landstraße sollte bekannt sein, dass vorschriftswidrig links abbiegende Autos immer wieder Unfälle mit der Stadtbahn verursachen. "Ich habe die U-Bahn übersehen" ist dabei eine oft wiederholte Begründung. Während man fatales Fehlverhalten nie ausschließen kann, kann man hier die Gefahrenquelle wenigstens abschwächen, indem man das Verbot deutlicher macht. Erklärung der Zuständigkeit des Ortsbeirates 8: Die bemängelte Stelle liegt gerade auf der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12. Potentielle Unfallstellen durch die unklare Beschilderung sind die Kreuzung mit der Stadtbahn und mit der entgegenkommenden Fahrspur der Riedbergallee, liegen jedoch im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 8.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2013Sie sind hierOFOF 342/8Verkehrssicherheit erhöhen: Deutlicher Beschildern am RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. August 2013OMOM 2402Verkehrssicherheit erhöhen: Deutlicher beschildern am RiedbergDirektanregung
- 28. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1517Verkehrssicherheit erhöhen: Deutlicher beschildern am RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme