Alle vom Fritz-Schubertring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instandsetzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Instandsetzung der Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang, da diese in einem sehr schlechten Zustand sind und die Erreichbarkeit der Grundstücke gefährden. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer und Spaziergänger zu erhöhen und den Grundstückseigentümern den Zugang zu ihren Flächen zu ermöglichen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die parallel zum Hang verlaufenden Wirtschaftswege endlich wieder instand zu setzen, die mit tiefen, wassergefüllten Fahrrinnen in sehr schlechtem Zustand und von normalen PKW kaum noch zu befahren sind. Bei feuchtem Wetter kann man die Tiefe der Spurrillen kaum ermessen und läuft Gefahr im Schlamm hängen zu bleiben oder gar aufzusetzen. Auch Radfahrer und Spaziergänger sind auf diesen Pisten sehr unfallgefährdet, denn die tiefen, schlammigen Fahrspuren können leicht zu Stürzen führen.
Begründung
Ein großer Teil des Berger Hanges ist Obstanbaugebiet. Wer seine Grundstücke pflegen und nutzen will, muss Werkzeug und Leitern hin transportieren und die Ernte abfahren können. Da sich nicht jeder Grundstücksbesitzer einen Traktor anschaffen kann, um sein Grundstück bewirtschaften zu können, muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass Eigentümer und Pächter die Grundstücke auch erreichen können und Spaziergänger und Radfahrer nicht gefährdet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2020Sie sind hierOFOF 340/16Alle vom Fritz-Schubertring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instandsetzenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 1. Dezember 2020OMOM 6995Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzenDirektanregung
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 611Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutz-gebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und GRÜNE