Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung an der Friedberger Landstraße 30-32 zu untersuchen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass keine negativen Folgen für das Stadtklima und die Luftqualität entstehen. Ziel ist es, die ökologischen Standards des Projekts zu überprüfen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30-32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:
- Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima
- Mögliche Einschränkugen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße
- Mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung
Darüber hinaus sollte in Erfahrung gebracht werden, ob das Projekt noch weiter vorangetrieben wird, da schon seit einger Zeit kein Baufortschritt zu beobachten ist.
Begründung
Das geplante Gebäude wirkt in den veröfftlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteihaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022Sie sind hierOFOF 332/3Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2022OMOM 2766Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2541Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)