Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhalten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen der Stadtteile Kalbach und Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3, Abs. 3, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der OBR 12 für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenes Gebäude an gleicher Stelle als Ausgleich für ein in den Stadtteilen Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung der Stadtteile am 24.7.18 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrags beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile Kalbach und Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigen die Stadtteile eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 7.6.18 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine, wie die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht.
Inhalt
Antrag vom 29.07.2018, OF 330/12
Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen der Stadtteile Kalbach und Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3, Abs. 3, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der OBR 12 für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenes Gebäude an gleicher Stelle als Ausgleich für ein in den Stadtteilen Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung der Stadtteile am 24.7.18 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrags beurteilt.
Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile Kalbach und Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigen die Stadtteile eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 7.6.18 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine, wie die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2018OMOM 2702Instandsetzungsmaßnahmen an der Alten Turnhalle KalbachDirektanregung
- 18. Mai 2018OMOM 3198Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher StadtpfadDirektanregung
- 28. Mai 2018STST 965Instandsetzungsmaßnahmen an der Alten Turnhalle KalbachStellungnahme
- 29. Juli 2018Sie sind hierOFOF 330/12Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, FDP
- 10. August 2018OMOM 3465Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhaltenDirektanregung
- 8. Oktober 2018STST 1973Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher StadtpfadStellungnahme
- 26. Oktober 2018OMOM 3832Vertragsverhandlungen zur Alten Turnhalle mit VereinenDirektanregung
- 26. Oktober 2018OMOM 3833Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6Direktanregung
- 19. November 2018OFOF 373/12Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher StadtpfadOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 26. November 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2240Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU