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Heinrich-Kraft-Park

Vorlagentyp: OFGRÜNE
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf Grund der immer massiver werdenden Beschwerden der Anlieger-Bevölkerung und der zu beobachtenden Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park das Grillen nur in dafür zugelassenen Bereichen des Parks durchzusetzen, das Parken bzw. wilde Abstellen von Fahrzeugen rund um den Park an mehreren aufeinander folgenden Wochenenden zu kontrollieren und gegebenenfalls, wenn nötig, zu ahnden. Vor allem ist darauf zu achten, daß ein barrierefreier Zugang zum Park gewährleistet bleibt dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend Toiletten geöffnet zur Verfügung zu stellen in den Sommermonaten eine durch städtisches Personal erfolgende Betreuung des Parks (wie ehemals vorhanden) zu gewährleisten einige Behindertenparkplätze auszuweisen zu überprüfen, ob es weitere Bereiche in Parks und anderen Freizonen im Frankfurter Osten gibt, in denen man die Möglichkeit privat zu Grillen einräumt Begründung: Weder die betroffene Bevölkerung noch die Mitglieder des Ortsbeirates sind über die Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park begeistert. Wildes Grillen in allen Bereichen des Parks, zugeparkte Wege und Straßen sind zur Zeit nur einige unschöne Entwicklungen die zu beobachten sind. Dem gegenüber steht zur Zeit offensichtlich der allerorts zu beobachtete Drang der Bevölkerung das öffentliche Leben, das Leben mit der Familie und den Freunden in den Monaten in denen das Wetter es zu lässt in die Natur oder zumindest nach draussen zu. Verlagern. Nun ist ja das Grillen und Leben ausserhalb der vier Wände per se nichts schlimmes, zumal die wenigsten Menschen in der Stadt über einen eigenen Garten oder wenigstens Balkon verfügen.Aber nicht darauf eingerichtete Einrichtungen wie der Heinrich-Kraft-Park sind mit dem Andrang und auch den ungezügelten Verhaltensweisen überfordert, zumal in der Vergangenheit auch an der Betreuung dieser Parks kräftig gespart wurde, Trotzdem scheint ein Verbot des Grillens im Park nicht die rechte Lösung. Verlagerungsprozesse werden folgen - plötzlich nimmt das Grillen am Mainufer in unseren Städten überhand. Um den Park zu retten und auch die Anwohner zu entlasten, ist die Durchsetzung von eingerichteten Grillzonen, rücksichtsvollem parken und urinieren in dafür eingerichteten Nasszellen umgehend durchzusetzen. Sollte sich die Kommune ausser Stande sehen die oben aufgeführten Punkte zu gewährleisten, dann ist tatsächlich über ein ganz anderes und neues Konzept des Parks nachzudenken.

Inhalt

Antrag vom 13.06.2015, OF 330/11

Betreff: Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf Grund der immer massiver werdenden Beschwerden der Anlieger-Bevölkerung und der zu beobachtenden Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park das Grillen nur in dafür zugelassenen Bereichen des Parks durchzusetzen, das Parken bzw. wilde Abstellen von Fahrzeugen rund um den Park an mehreren aufeinander folgenden Wochenenden zu kontrollieren und gegebenenfalls, wenn nötig, zu ahnden. Vor allem ist darauf zu achten, daß ein barrierefreier Zugang zum Park gewährleistet bleibt dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend Toiletten geöffnet zur Verfügung zu stellen in den Sommermonaten eine durch städtisches Personal erfolgende Betreuung des Parks (wie ehemals vorhanden) zu gewährleisten einige Behindertenparkplätze auszuweisen zu überprüfen, ob es weitere Bereiche in Parks und anderen Freizonen im Frankfurter Osten gibt, in denen man die Möglichkeit privat zu Grillen einräumt

Begründung: Weder die betroffene Bevölkerung noch die Mitglieder des Ortsbeirates sind über die Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park begeistert. Wildes Grillen in allen Bereichen des Parks, zugeparkte Wege und Straßen sind zur Zeit nur einige unschöne Entwicklungen die zu beobachten sind. Dem gegenüber steht zur Zeit offensichtlich der allerorts zu beobachtete Drang der Bevölkerung das öffentliche Leben, das Leben mit der Familie und den Freunden in den Monaten in denen das Wetter es zu lässt in die Natur oder zumindest nach draussen zu. Verlagern. Nun ist ja das Grillen und Leben ausserhalb der vier Wände per se nichts schlimmes, zumal die wenigsten Menschen in der Stadt über einen eigenen Garten oder wenigstens Balkon verfügen.Aber nicht darauf eingerichtete Einrichtungen wie der Heinrich-Kraft-Park sind mit dem Andrang und auch den ungezügelten Verhaltensweisen überfordert, zumal in der Vergangenheit auch an der Betreuung dieser Parks kräftig gespart wurde, Trotzdem scheint ein Verbot des Grillens im Park nicht die rechte Lösung. Verlagerungsprozesse werden folgen - plötzlich nimmt das Grillen am Mainufer in unseren Städten überhand. Um den Park zu retten und auch die Anwohner zu entlasten, ist die Durchsetzung von eingerichteten Grillzonen, rücksichtsvollem parken und urinieren in dafür eingerichteten Nasszellen umgehend durchzusetzen. Sollte sich die Kommune ausser Stande sehen die oben aufgeführten Punkte zu gewährleisten, dann ist tatsächlich über ein ganz anderes und neues Konzept des Parks nachzudenken.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juni 2015 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.06.2015 im OBR 11 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 42 · 29.06.2015
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage OF 330/11 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkeBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 3 CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); bei Enthaltung 1 CDU

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Ortsbeiratssitzung