Rückverlagerung Bushaltestelle Hochfeldstraße
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Hochfeldstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die derzeitige Bushaltestelle "Maßbornstraße/In den Aspen", welche bereits 2005 mobilitätsgerecht als Kapphaltestelle aber bis heute ohne Wartehalle aufgebaut wurde, wieder zurück zu verlagern auf den ehemaligen Standort Maßbornstraße/Hochfeldstraße. Der alte Standort ist aufgrund seiner günstigen Lage und seiner guten Integration in das Umfeld besser geeignet und sollte daher erhalten bleiben. Des Weiteren ist eine Wartehalle am alten Standort bereits vorhanden, sodass dafür keine Kosten entstehen würden. Begründung: Der derzeitige Standort der Bushaltestelle mit Wartehalle Maßbornstraße/In den Aspen, ist nach neuen Erkenntnissen, ohne negative Beeinträchtigung der Anlieger nicht geeignet, hier betrieben zu werden. Ärger ist ggf. vorprogrammiert. Die Wartehalle ist direkt an der Grundstücksgrenze zum Haus In den Aspen 1 geplant. Dahinter befinden sich der Garten und die Schlafräume der Familie. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass durch das Verhalten der Wartegäste, eine negative Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, was auch schon heute durch Zigarettenkippen usw. festgestellt werden kann. Am alten Standort der Bushaltestelle hat eine negative Beeinträchtigung aufgrund des großen Abstandes zu dem Wohnhaus in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Da die alte Bushaltestelle von den Bürgern gut angenommen wurde, wovon auch weiterhin auszugehen ist, sollte einer Rückverlagerung nichts im Wege stehen. Insgesamt gehen wir davon aus, dass diese Maßnahme mindestens Kostenneutral durchgeführt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2011, OF 33/14
Betreff: Rückverlagerung Bushaltestelle Hochfeldstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die derzeitige Bushaltestelle "Maßbornstraße/In den Aspen", welche bereits 2005 mobilitätsgerecht als Kapphaltestelle aber bis heute ohne Wartehalle aufgebaut wurde, wieder zurück zu verlagern auf den ehemaligen Standort Maßbornstraße/Hochfeldstraße. Der alte Standort ist aufgrund seiner günstigen Lage und seiner guten Integration in das Umfeld besser geeignet und sollte daher erhalten bleiben. Des Weiteren ist eine Wartehalle am alten Standort bereits vorhanden, sodass dafür keine Kosten entstehen würden.
Begründung: Der derzeitige Standort der Bushaltestelle mit Wartehalle Maßbornstraße/In den Aspen, ist nach neuen Erkenntnissen, ohne negative Beeinträchtigung der Anlieger nicht geeignet, hier betrieben zu werden. Ärger ist ggf. vorprogrammiert. Die Wartehalle ist direkt an der Grundstücksgrenze zum Haus In den Aspen 1 geplant. Dahinter befinden sich der Garten und die Schlafräume der Familie. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass durch das Verhalten der Wartegäste, eine negative Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, was auch schon heute durch Zigarettenkippen usw. festgestellt werden kann. Am alten Standort der Bushaltestelle hat eine negative Beeinträchtigung aufgrund des großen Abstandes zu dem Wohnhaus in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Da die alte Bushaltestelle von den Bürgern gut angenommen wurde, wovon auch weiterhin auszugehen ist, sollte einer Rückverlagerung nichts im Wege stehen. Insgesamt gehen wir davon aus, dass diese Maßnahme mindestens Kostenneutral durchgeführt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2011Sie sind hierOFOF 33/14Rückverlagerung Bushaltestelle HochfeldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2011OMOM 281Rückverlagerung Bushaltestelle HochfeldstraßeDirektanregung
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1441Rückverlagerung Bushaltestelle HochfeldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme