Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze

Vorlagentyp: OFLINKE
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter.

Inhalt

Antrag vom 08.06.2016, OF 32/2

Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken.

Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 32/2Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. Juni 2016OMOM 254Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer SportplätzeDirektanregung
  3. 24. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1478Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer SportplätzeStellungnahme
  4. 3. April 2017OFOF 264/2Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze IIOrtsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 3 · 27.06.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 254 2016 Die Vorlage OF 32/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird. "Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen