Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter.
Inhalt
Antrag vom 08.06.2016, OF 32/2
Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist, wird - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingarten- vereins Marbachweg II - instand gesetzt. Im weiteren Verlauf des Weges werden Abfallkörbe zumindest an den Bänken aufgestellt, um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen FreizeitsportlerInnen genutzt wird, entgegenzuwirken.
Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhl- und KinderwagenfahrerInnen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. Juni 2016Sie sind hierOFOF 32/2Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer SportplätzeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. Juni 2016OMOM 254Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer SportplätzeDirektanregung
- 24. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1478Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer SportplätzeStellungnahme
- 3. April 2017OFOF 264/2Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze IIOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme