Bäderkonzept 2025
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 111 nur unter Beachtung folgender Maßgaben zuzustimmen: Der Betrieb der städtischen Schwimmbäder ist im hohen Maße geprägt durch die Daseinsvorsorge und entzieht sich dadurch rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungen. Eine einseitige Würdigung von wirtschaftlichen Belangen findet nicht statt. Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz insbesondere des Brentanobades gerade in der großzügigen Anlage, welches ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf. PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zu Lasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP ist deshalb strikt abzulehnen. Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern. Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Eine Angebotsausweitung im Sinne des genannten Eventcharakters wird nicht auf dem Rücken der Beschäftigten der Bäderbetriebe ausgetragen. Im Fokus der Erweiterung soll zukünftig die Möglichkeit stehen, Sport zu betreiben. Eine einseitige Ausrichtung auf Spaß-/Eventbäder findet nicht statt. Eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Bäder, insbesondere des Brentanobads findet nicht statt. Bedarfsorientierte Anpassungen (z.B. Wetterabhängig) müssen in Absprache mit den Beschäftigten vorgenommen werden und dürfen nicht zu deren Lasten fallen. Die genannten Einsparpotenziale müssen anhand ihrer Auswirkungen auf den Bäderbetrieb und die Arbeitsbelastung der Beschäftigten kritisch überprüft werden. Minimale Einsparungen rechtfertigen keine Qualitätseinbußen oder Mehrbelastungen der Arbeitnehmer. Begründung: Auch wenn im Bäderkonzept an vielen Stellen der gute Wille erkennbar ist, ist das gesamte Konzept von einer hohen Fixierung auf betriebswirtschaftliche Effekte geprägt. Die Verfügungsstellung von Schwimmbädern, also Bädern in denen Bürger primär schwimmen können, ist ein wichtiger Baustein der Daseinsfürsorge. Eine strenge Fokussierung auf Spaß- und Eventbäder und deren möglichst gewinnbringender Betrieb mit hohem Gastronomieanteil ist diesem Ziel nicht zuträglich. Beide Betriebsformen haben ihre Daseinsberechtigung, es darf aber nicht zu einem einseitigen Ausbau nur einer Form kommen. Insbesondere im Breitensport gibt es Nachbesserungsbedarf. So hat Frankfurt kein Hallenbad mit 50m-Becken und auch der avisierte Neubau eines Sportbades an der Uni wird hier wohl nur im Universitäts- und Vereinssport greifen. Der ‚normale' Schwimmbegeisterte muss weiterhin nach Offenbach ausweichen, wo ganzjährig ein 50m-Becken zur Verfügung steht.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2018, OF 312/7
Betreff: Bäderkonzept 2025 Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 111 nur unter Beachtung folgender Maßgaben zuzustimmen: Der Betrieb der städtischen Schwimmbäder ist im hohen Maße geprägt durch die Daseinsvorsorge und entzieht sich dadurch rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungen. Eine einseitige Würdigung von wirtschaftlichen Belangen findet nicht statt. Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz insbesondere des Brentanobades gerade in der großzügigen Anlage, welches ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf. PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zu Lasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP ist deshalb strikt abzulehnen. Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern. Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Eine Angebotsausweitung im Sinne des genannten Eventcharakters wird nicht auf dem Rücken der Beschäftigten der Bäderbetriebe ausgetragen. Im Fokus der Erweiterung soll zukünftig die Möglichkeit stehen, Sport zu betreiben. Eine einseitige Ausrichtung auf Spaß-/Eventbäder findet nicht statt. Eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Bäder, insbesondere des Brentanobads findet nicht statt. Bedarfsorientierte Anpassungen (z.B. Wetterabhängig) müssen in Absprache mit den Beschäftigten vorgenommen werden und dürfen nicht zu deren Lasten fallen. Die genannten Einsparpotenziale müssen anhand ihrer Auswirkungen auf den Bäderbetrieb und die Arbeitsbelastung der Beschäftigten kritisch überprüft werden. Minimale Einsparungen rechtfertigen keine Qualitätseinbußen oder Mehrbelastungen der Arbeitnehmer.
Begründung: Auch wenn im Bäderkonzept an vielen Stellen der gute Wille erkennbar ist, ist das gesamte Konzept von einer hohen Fixierung auf betriebswirtschaftliche Effekte geprägt. Die Verfügungsstellung von Schwimmbädern, also Bädern in denen Bürger primär schwimmen können, ist ein wichtiger Baustein der Daseinsfürsorge. Eine strenge Fokussierung auf Spaß- und Eventbäder und deren möglichst gewinnbringender Betrieb mit hohem Gastronomieanteil ist diesem Ziel nicht zuträglich. Beide Betriebsformen haben ihre Daseinsberechtigung, es darf aber nicht zu einem einseitigen Ausbau nur einer Form kommen. Insbesondere im Breitensport gibt es Nachbesserungsbedarf. So hat Frankfurt kein Hallenbad mit 50m-Becken und auch der avisierte Neubau eines Sportbades an der Uni wird hier wohl nur im Universitäts- und Vereinssport greifen. Der 'normale' Schwimmbegeisterte muss weiterhin nach Offenbach ausweichen, wo ganzjährig ein 50m-Becken zur Verfügung steht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2018Sie sind hierOFOF 312/7Bäderkonzept 2025Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 27. November 2018OAOA 339Bäderkonzept 2025 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111Anregung
- 27. November 2018OAOA 334Bäderkonzept 2025 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111Anregung
- 26. März 2021Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 699Bäderkonzept 2025Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. zu a) SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos zu b) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU, FDP, BFF und REP (= Ablehnung) zu c) SPD, CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme)