E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen
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Zusammenfassung
Die Antragstellung beinhaltet eine Aufforderung zur Verlegung der E-Scooter-Parkzone an das nördliche Ende der Mainstraße, um die Lärmbelastung für Anwohner zu verringern. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Wohnqualität in der Umgebung zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit vor dem Anwesen Mainstraße / Ecke Fischerfeldstraße 19 ("Kiosk an der Ecke") eingerichtete E-Scooter-Parkzone an das nördliche Ende der Mainstraße zu verlegen. Dabei soll geprüft werden, ob eine der dort vorhandenen und bislang nur gering frequentierten Flächen mit Radbügeln künftig als E-Scooter-Abstellfläche ausgewiesen werden kann.
Begründung
Die E-Scooter-Abstellfläche im Bereich Mainstraße / Ecke Fischerfeldstraße 19 wurde erst vor kurzer Zeit eingerichtet. Weder der Ortsbeirat noch die unmittelbar betroffenen Anwohner wurden im Vorfeld über die Maßnahme informiert oder in die Planungen einbezogen. Die Abstellfläche befindet sich unmittelbar vor den Fenstern von Wohnhäusern. Da E-Scooter erfahrungsgemäß auch in den Abend- und Nachtstunden intensiv genutzt und abgestellt werden, kommt es regelmäßig zu Lärmbelastungen. Hinzu kommen nächtliche Servicearbeiten der Betreiberunternehmen, bei denen Fahrzeuge eingesammelt, verladen oder Batterien ausgetauscht werden. Die hierbei entstehenden Geräusche beeinträchtigen insbesondere die Nachtruhe der Anwohner beträchtlich. Gerade in den Sommermonaten, in denen aufgrund hoher Temperaturen häufig bei geöffneten Fenstern geschlafen wird, führt dies zu einer spürbaren Minderung der Wohn- und Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Verlegung der E-Scooter-Abstellfläche an einen weniger sensiblen Standort sinnvoll. Zu prüfen ist insbesondere, ob hierfür eine der beiden im nördlichen Bereich der Mainstraße vorhandenen und nach Beobachtungen nur gering genutzten Flächen mit Radbügeln genutzt werden kann (siehe Bild). An diesem Standort befinden sich keine Wohnnutzungen, sondern überwiegend Büroflächen, sodass Konflikte mit der Nachtruhe von Anwohnern vermieden werden könnten. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Fahrradverkehrs ist dabei nicht zu erwarten, da sich im unmittelbaren Umfeld weitere Radbügel befinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2026Sie sind hierOFOF 31/1E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2026OMOM 188E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD