Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg .Steinrutsch. am Welschgraben
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Blauländchenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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Neues zu Blauländchenstraße per E-MailBegründung
"Steinrutsch" am Welschgraben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, eine Beleuchtung des Fußweges am Welschgraben zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" zu installieren. Begründung: Der Fußweg zwischen der Siedlungsstraße "Steinrutsch" und der Blauländchenstraße ist unbeleuchtet und in den Abend- und Nachtstunden nicht gefahrlos nutzbar. Die Aufstellung von bis zu 2 Laternen auf dem öffentlichen Weg würde hier weiterhelfen.
Inhalt
Antrag vom 29.02.2012, OF 301/6
Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg "Steinrutsch" am Welschgraben
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, eine Beleuchtung des Fußweges am Welschgraben zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" zu installieren.
Begründung: Der Fußweg zwischen der Siedlungsstraße "Steinrutsch" und der Blauländchenstraße ist unbeleuchtet und in den Abend- und Nachtstunden nicht gefahrlos nutzbar. Die Aufstellung von bis zu 2 Laternen auf dem öffentlichen Weg würde hier weiterhelfen.Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2012, OF 328/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2012Sie sind hierOFOF 301/6Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg .Steinrutsch. am WelschgrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012OFOF 328/6Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg .Steinrutsch. am WelschgrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012OMOM 988Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg „Steinrutsch“ am WelschgrabenDirektanregung
- 15. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 940Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg "Steinrutsch" am WelschgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme