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Umbenennung der öffentlichen Verkehrsfläche Bertha-Pappenheim-Weg

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
147 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Verkehrsfläche Bertha-Pappenheim-Weg Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die bisher als "Bertha-Pappenheim-Weg" benannte öffentliche Verkehrsfläche in "Frieda-Amram-Weg" umzubenennen, um dem Wunsch des Kulturdezernats vom 28.3.18 zu entsprechen, mit dem eine Benennung des im Entstehen befindlichen Platzes beim neuen Jüdischen Museum nach Bertha Pappenheim angeregt wird. Begründung: Entsprechend des Leitfadens zur Straßenbenennung wird ausnahmsweise eine Umbenennung der Wegefläche vorgeschlagen, da keine privaten Grundstücke und Postadressen diesem Weg zugeordnet sind. Mit der Umbenennung wird eine irritierende zweimalige Namensnennung im Straßenverzeichnis vermieden. Frau Frieda Amram, geboren 1882, war eine Nachfolgerin von Frau Pappenheim im Vorstand der "weiblichen Fürsorge". Sie leitete ab 1913 als Oberin das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge. Im Juli 1942 wurde sie ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert. Im Oktober wurde sie einem Todestransport ins Vernichtungslager Auschwitz zugeteilt, wo sie zwei Tage nach ihrem 57. Geburtstag mit hoher Wahrscheinlichkeit am 8.10.1942 ermordet wurde.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2018, OF 300/12

Betreff: Umbenennung der öffentlichen Verkehrsfläche Bertha-Pappenheim-Weg Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die bisher als "Bertha-Pappenheim-Weg" benannte öffentliche Verkehrsfläche in "Frieda-Amram-Weg" umzubenennen, um dem Wunsch des Kulturdezernats vom 28.3.18 zu entsprechen, mit dem eine Benennung des im Entstehen befindlichen Platzes beim neuen Jüdischen Museum nach Bertha Pappenheim angeregt wird.

Begründung: Entsprechend des Leitfadens zur Straßenbenennung wird ausnahmsweise eine Umbenennung der Wegefläche vorgeschlagen, da keine privaten Grundstücke und Postadressen diesem Weg zugeordnet sind. Mit der Umbenennung wird eine irritierende zweimalige Namensnennung im Straßenverzeichnis vermieden. Frau Frieda Amram, geboren 1882, war eine Nachfolgerin von Frau Pappenheim im Vorstand der "weiblichen Fürsorge". Sie leitete ab 1913 als Oberin das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge. Im Juli 1942 wurde sie ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert. Im Oktober wurde sie einem Todestransport ins Vernichtungslager Auschwitz zugeteilt, wo sie zwei Tage nach ihrem 57. Geburtstag mit hoher Wahrscheinlichkeit am 8.10.1942 ermordet wurde.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 300/12Umbenennung der öffentlichen Verkehrsfläche Bertha-Pappenheim-Weg
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
  2. 18. Mai 2018OIOI 20Umbenennung der öffentlichen Verkehrsfläche Bertha-Pappenheim-WegInitiative
  3. 12. Oktober 2020OFOF 648/12Straßenschilder aufstellen für Frida-Amram-WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 23. Oktober 2020OMOM 6729Straßenschilder aufstellen für Frida-Amram-WegDirektanregung
  5. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 457Straßenschilder aufstellen für Frida-Amram-WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 22 · 18.05.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Initiative OI 20 2018 Die Vorlage OF 300/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisher als Bertha-Pappenheim-Weg benannte öffentliche Verkehrsfläche in "Frieda-Amram-Weg" umzubenennen, um dem Wunsch des Kulturdezernats vom 28.03.2018 zu entsprechen, mit dem eine Benennung des im Entstehen befindlichen Platzes bei dem neuen Jüdischen Museum nach Bertha Pappenheim angeregt wird. 2. Vor der Umbenennung wird der Magistrat gebeten, die korrekte Schreibweise des Vornamens von Frau Amram (Frieda oder Frida) in Erfahrung zu bringen und gegebenenfalls die Schreibweise anzupassen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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