Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung, ob an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Rillenplatten verlegt werden können, um die Geschwindigkeit des Radverkehrs zu reduzieren. Dies soll gefährliche Situationen mit Fußgängern verhindern, die aus den Schrebergärten kommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob an der Abfahrt der Brücke über die 661 Ende Marbachweg z. B. Rillenplatten als Aufmerksamkeitserreger und Abbremser für den Radverkehr verlegt werden können.
Begründung
Nach der Wegnahme der Drängelgitter wurde die Geschwindigkeit der Radfahrenden brückenabwärts sehr beschleunigt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit zu Fuß gehenden Personen, die unter anderem aus den Schrebergärten treten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022Sie sind hierOFOF 296/10Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2022OMOM 2036Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende MarbachwegDirektanregung
- 30. September 2022STST 2316Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende MarbachwegStellungnahme
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 863Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme