Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad
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vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Das Parken auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 sowie Wiener Straße 5 aufzuheben und durch geeignete Maßnahmen gegen das Abstellen von Fahrzeugen abzusichern. Begründung: Vor den o.g. Liegenschaften ist das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich gestattet. Der Gehweg ist jedoch sehr schmal und es verbleibt für die FüßgängerInnen, durch die parkenden Autos, nur noch sehr wenig Raum. Dieser Gehweg ist Teil des Schulweges für die GrundschülerInnen der Gruneliusschule. Es besteht hier also täglich ein sehr reger FußgängerInnen Verkehr. Die Enge des Gehweges macht es für Kinder und FußgängerInnen mit Kinderwagen oder Rollator sehr schwierig ohne Stocken und Warten voranzukommen. Seitens der Schulgemeinde der Gruneliusschule, vertreten durch den Schulelternbeiratsvorsitzenden, besteht der dringende Wunsch, an dieser beschriebenen Stelle für eine Verbesserung des Schulweges zu sorgen. Der Wegfall der dort parkenden Autos würde genügend Platz für FußgängerInnen im 2-Richtungsverkehr ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2012, OF 287/5
Betreff: Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Das Parken auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 sowie Wiener Straße 5 aufzuheben und durch geeignete Maßnahmen gegen das Abstellen von Fahrzeugen abzusichern.
Begründung: Vor den o.g. Liegenschaften ist das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich gestattet. Der Gehweg ist jedoch sehr schmal und es verbleibt für die FüßgängerInnen, durch die parkenden Autos, nur noch sehr wenig Raum. Dieser Gehweg ist Teil des Schulweges für die GrundschülerInnen der Gruneliusschule. Es besteht hier also täglich ein sehr reger FußgängerInnen Verkehr. Die Enge des Gehweges macht es für Kinder und FußgängerInnen mit Kinderwagen oder Rollator sehr schwierig ohne Stocken und Warten voranzukommen. Seitens der Schulgemeinde der Gruneliusschule, vertreten durch den Schulelternbeiratsvorsitzenden, besteht der dringende Wunsch, an dieser beschriebenen Stelle für eine Verbesserung des Schulweges zu sorgen. Der Wegfall der dort parkenden Autos würde genügend Platz für FußgängerInnen im 2-Richtungsverkehr ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012Sie sind hierOFOF 287/5Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, OberradOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1100Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, OberradDirektanregung
- 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1016Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)