Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat einen Antrag beschlossen, um Informationen über die Eignung der Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu erhalten. Ziel ist es, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie die damit verbundenen Kosten zu klären.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten:
- Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig?
- Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert?
- Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des
- Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind?
- Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlichkeiten möglich?
- Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt?
- Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen?
- Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen?
- Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglicherweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte?
- Ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen?
- Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen?
- Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht?
Begründung
für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten:
- Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig?
- Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert?
- Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des
- Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind?
- Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlich-keiten möglich?
- Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt?
- Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen?
- Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen?
- Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglichweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte?
- Ist die Beautragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen?
- Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen?
- Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2022Sie sind hierOFOF 283/1Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022VV 275Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?Anfrage
- 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1048Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL