Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigter Bereich
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Grundlage für die Umgestaltung des Talstraßenabschnitts ist die Ortsbeiratsanregung OA 222 vom 3.11.2006, der Stadtverordnetenbeschluss § 1227 vom 14.12.2006 und der Magistratsbericht B 501 vom 9.7.2007. Der Talstraßenumbau ist in der Prioritätenliste des Ausbauprogramms „Schöneres Frankfurt“ berücksichtigt. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Maßnahme ist allerdings unbestimmt und auf Grund der Personalreduzierung im Stadtplanungsamt nicht in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen. Um den Beschluss zur Neugestaltung nicht auf unbestimmte Zeit auszusetzen, wird eine externe Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros für erforderlich gehalten.
Inhalt
Antrag vom 08.04.2009, OF 275/12
Betreff:
Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die von der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006 beschlossene Maßnahme zur Umgestaltung der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse als verkehrsberuhigter Bereich, durch die Erstellung eines Neugestaltungskonzeptes im Jahr 2009 abzuschließen.
Da die Maßnahme in die Prioritätenliste "Schöneres Frankfurt“ aufgenommen wurde, deren Umsetzung jedoch durch Personalmangel erschwert ist, soll ein externes Planungsbüro mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt werden.
Begründung:
Grundlage für die Umgestaltung des Talstraßenabschnitts ist die Ortsbeiratsanregung
OA 222 vom 3.11.2006, der Stadtverordnetenbeschluss § 1227 vom 14.12.2006 und der
Magistratsbericht B 501 vom 9.7.2007.
Der Talstraßenumbau ist in der Prioritätenliste des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt“ berücksichtigt. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Maßnahme ist allerdings unbestimmt und auf Grund der Personalreduzierung im Stadtplanungsamt nicht in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen. Um den Beschluss zur Neugestaltung nicht auf unbestimmte Zeit auszusetzen, wird eine externe Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros für erforderlich gehalten.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2009Sie sind hierOFOF 275/12Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigter BereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2009OAOA 883Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigten BereichAnregung
- 24. August 2009Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 699Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigten BereichMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme