Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassen Die Kreuzung Saarbrücker Straße / Hainbuchenstraße in Schwanheim mit Betonschwellen und Pflastersteinen (s. Bild 1, die beiden schwarzen Streifen sind bereits Ausbesserungen) verursachen großen Lärm ("laute Schläge"), wenn Fahrzeuge über diese Schwellen fahren. Zurückzuführen ist dies auf gelockerte Betonplatten. Vor allem in den Nachtstunden ist dieser Lärm für die Anwohner sehr belastend, wenn Lkw's über diese Kreuzung fahren (z.B. zur Belieferung der NORMA-Filiale). Eine Möglichkeit dies zu ändern, beweisen andere Kreuzungsflächen in Schwanheim (s. Bild 2), bei denen eine verbesserte Arretierung der Betonschwellen durch eingelegte Gittermatten im Asphalt gegeben ist. Die dabei entstehende Oberflächenstruktur von Pflastersteinen fügt sich harmonisch in den restlichen Straßenbelag ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die Betonschwellen der genannten Kreuzungsflächen in Schwanheim so erneuern, dass hieraus eine dringend notwendige Lärmminderung für die Anwohner resultiert. Hier kann Bild 2, wenigstens für den Bereich der Einfassung der Betonschwellen, als Vorbild dienen. Bild 1 - Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße Bild 2 - die lärmgeminderte Version (Beispiel, ebenfalls Schwanheim)
Inhalt
Antrag vom 11.11.2016, OF 266/6
Betreff: Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassen Die Kreuzung Saarbrücker Straße / Hainbuchenstraße in Schwanheim mit Betonschwellen und Pflastersteinen (s. Bild 1, die beiden schwarzen Streifen sind bereits Ausbesserungen) verursachen großen Lärm ("laute Schläge"), wenn Fahrzeuge über diese Schwellen fahren. Zurückzuführen ist dies auf gelockerte Betonplatten. Vor allem in den Nachtstunden ist dieser Lärm für die Anwohner sehr belastend, wenn Lkw's über diese Kreuzung fahren (z.B. zur Belieferung der NORMA-Filiale). Eine Möglichkeit dies zu ändern, beweisen andere Kreuzungsflächen in Schwanheim (s. Bild 2), bei denen eine verbesserte Arretierung der Betonschwellen durch eingelegte Gittermatten im Asphalt gegeben ist. Die dabei entstehende Oberflächenstruktur von Pflastersteinen fügt sich harmonisch in den restlichen Straßenbelag ein.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die Betonschwellen der genannten Kreuzungsflächen in Schwanheim so erneuern, dass hieraus eine dringend notwendige Lärmminderung für die Anwohner resultiert. Hier kann Bild 2, wenigstens für den Bereich der Einfassung der Betonschwellen, als Vorbild dienen. Bild 1 - Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße Bild 2 - die lärmgeminderte Version (Beispiel, ebenfalls Schwanheim)Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2016Sie sind hierOFOF 266/6Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2017OMOM 1080Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassenDirektanregung
- 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 681Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme