Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Neue Besucherstühle für die Trauerhalle Friedhof Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Anschaffung von 100 neuen Besucherstühlen für die Trauerhalle in Nieder-Eschbach. Die bestehenden Stühle sind alt und teilweise beschädigt, weshalb ein Austausch nach 40 Jahren notwendig ist. Ziel ist es, den Trauergästen eine angenehmere Sitzgelegenheit zu bieten.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Kauf von 100 neuen Besucherstühlen zur Aufstellung im Standort Trauerhalle Nieder-Eschbach werden die erforderlichen Mittel einmalig bis zu 6.000,00 Euro eingestellt.
Begründung
Die vorhandenen Besucherstühle in der Trauerhalle sind zum Großteil aus städtischen Beständen Ende der 70er Jahre zur Verfügung gestellt worden. Diese sind inzwischen in die Jahre gekommen, z.T. beschädigt, wackelig und auch im 1:1 - Austausch nicht mehr verfügbar. Obwohl der Rest noch nutzbar ist, ist ein Austausch aller Stühle, auch was die Optik und auch die angenehmere Sitzgelegenheit für die Trauergäste betreffen, nach rund 40 Jahren gerechtfertigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2020Sie sind hierOFOF 259/15Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Neue Besucherstühle für die Trauerhalle Friedhof Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2020EAEA 14Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Neue Besucherstühle für die Trauerhalle des Friedhofs Nieder-EschbachEtatanregung
- 8. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1091Neue Besucherstühle für die Trauerhalle des Friedhofs Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt. Pietät
Ausgaben 2025: 31 Mio € · im Antragsjahr 2020 26 Mio € — preisbereinigt -2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme