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Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-Anlage

Vorlagentyp: OFCDU
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-Anlage Vorgang: ST 136/13; ST 1742/12 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung der genannten Spielplätze in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass sie nicht ohne weiteres von Hunden betreten werden können, beispielsweise durch eine entsprechende bauliche Begrenzung. Dabei soll eine Gestaltung gewählt werden, die verhindert, dass die Besucherinnen und Besucher der Spielplätze (und insbesondere die Kinder) den Eindruck gewinnen, eingesperrt zu sein. Im Vorgriff auf die Neugestaltung, die erst für 2014 geplant wird, sollte eine Verlegung der Eingangsbereiche der Spielplätze (beispielsweise eine Schließung der Palisaden-Lücke auf der Hangseite des Spielplatzes an der Einmündung Löwengasse) geprüft werden, um das Hereinstreunen der Hunde schon in diesem Jahr zu erschweren. Darüber hinaus sollte stärker auf die Leinenpflicht auf den Wegen hingewiesen werden. Begründung: Am Bornheimer Hang befindet sich eine der wenigen Hundewiesen des Stadtteils, wo sich Hunde auch unangeleint bewegen dürfen. Die Wiese selbst ist nicht eingezäunt. Auf den Wegen herrscht Leinenzwang, was allerdings von einigen Hundebesitzern regelmäßig ignoriert wird. In unmittelbarer Nachbarschaft, und gewissermaßen Konkurrenz, befinden sich zwei Kinderspielplätze. Diese sind in ihrem jetzigen Zustand relativ leicht für freilaufende Hunde zugänglich. Das hierdurch entstehende Konfliktpotential ist seit längerem bekannt und auch Gegenstand der o.g. Planungen. Es hat sich jedoch in jüngster Zeit zugespitzt. Es wurde berichtet, dass Kinder von Hunden angesprungen (wenn auch zum Glück nicht gebissen) wurden, und dass diese Hunde auf die Kommandos ihrer Besitzer nicht hörten. Es musste die Polizei gerufen werden, und die Vorfälle führten zu großer Verängstigung unter den Kindern. Derartige Vorfälle könnten in Zukunft zumindest zum Teil verhindert werden, wenn die Spielplätze entsprechend räumlich abgegrenzt und insbesondere die Eingangssituationen kurzfristig so gestaltet werden, dass Hunde nicht ohne weiteres auf den Spielplatz laufen können. Dadurch könnte auch das Risiko verringert werden, dass die Spielplätze als "Hundeklo" missbraucht werden.

Inhalt

Antrag vom 19.02.2013, OF 257/4

Betreff: Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-Anlage Vorgang: ST 136/13; ST 1742/12 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung der genannten Spielplätze in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass sie nicht ohne weiteres von Hunden betreten werden können, beispielsweise durch eine entsprechende bauliche Begrenzung. Dabei soll eine Gestaltung gewählt werden, die verhindert, dass die Besucherinnen und Besucher der Spielplätze (und insbesondere die Kinder) den Eindruck gewinnen, eingesperrt zu sein. Im Vorgriff auf die Neugestaltung, die erst für 2014 geplant wird, sollte eine Verlegung der Eingangsbereiche der Spielplätze (beispielsweise eine Schließung der Palisaden-Lücke auf der Hangseite des Spielplatzes an der Einmündung Löwengasse) geprüft werden, um das Hereinstreunen der Hunde schon in diesem Jahr zu erschweren. Darüber hinaus sollte stärker auf die Leinenpflicht auf den Wegen hingewiesen werden.

Begründung: Am Bornheimer Hang befindet sich eine der wenigen Hundewiesen des Stadtteils, wo sich Hunde auch unangeleint bewegen dürfen. Die Wiese selbst ist nicht eingezäunt. Auf den Wegen herrscht Leinenzwang, was allerdings von einigen Hundebesitzern regelmäßig ignoriert wird. In unmittelbarer Nachbarschaft, und gewissermaßen Konkurrenz, befinden sich zwei Kinderspielplätze. Diese sind in ihrem jetzigen Zustand relativ leicht für freilaufende Hunde zugänglich. Das hierdurch entstehende Konfliktpotential ist seit längerem bekannt und auch Gegenstand der o.g. Planungen. Es hat sich jedoch in jüngster Zeit zugespitzt. Es wurde berichtet, dass Kinder von Hunden angesprungen (wenn auch zum Glück nicht gebissen) wurden, und dass diese Hunde auf die Kommandos ihrer Besitzer nicht hörten. Es musste die Polizei gerufen werden, und die Vorfälle führten zu großer Verängstigung unter den Kindern. Derartige Vorfälle könnten in Zukunft zumindest zum Teil verhindert werden, wenn die Spielplätze entsprechend räumlich abgegrenzt und insbesondere die Eingangssituationen kurzfristig so gestaltet werden, dass Hunde nicht ohne weiteres auf den Spielplatz laufen können. Dadurch könnte auch das Risiko verringert werden, dass die Spielplätze als "Hundeklo" missbraucht werden.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 257/4Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-Anlage
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Februar 2013OMOM 1972Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-AnlageDirektanregung
  3. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 579Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-AnlageStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 18 · 19.02.2013
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1972 2013 Die Vorlage OF 257/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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