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Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Griesheimer Stadtwegs 89 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu kaufen und so zu einem öffentlichen Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit 1.5 m zu erhöhen. Die bauliche Ausführung des Weges ( z.B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen ) soll so erfolgen, dass für auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u.ä. ein gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang aus dem Stadtteil Griesheim hin zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen Untere Rützelstraße und demjenigen entlang des Gelände des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e.V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hat die Stadt Frankfurt diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen wie nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten werden vermieden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände, auf dem sich der Weg befindet, kauft. Die bisher vorgesehene Breite von 1.5 m ist recht schmal, insbesondere weil sich auf einem größeren Abschnitt des Weges links und rechts Mauern befinden werden, so dass der Eindruck eines Kanals entsteht.

Inhalt

Antrag vom 17.01.2012, OF 251/6

Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu kaufen und so zu einem öffentlichen Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit 1.5 m zu erhöhen. Die bauliche Ausführung des Weges ( z.B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen ) soll so erfolgen, dass für auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u.ä. ein gute Nutzbarkeit gegeben sein wird.

Begründung: Der vorgesehene Durchgang aus dem Stadtteil Griesheim hin zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen Untere Rützelstraße und demjenigen entlang des Gelände des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e.V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hat die Stadt Frankfurt diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen wie nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten werden vermieden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände, auf dem sich der Weg befindet, kauft. Die bisher vorgesehene Breite von 1.5 m ist recht schmal, insbesondere weil sich auf einem größeren Abschnitt des Weges links und rechts Mauern befinden werden, so dass der Eindruck eines Kanals entsteht.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2012OMOM 783Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89Direktanregung
  2. 17. Januar 2012Sie sind hier
    OFOF 251/6Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 597Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 45
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 783 2012 Die Vorlage OF 251/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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