Beleuchtung des Christbaumes am Bürgerbrunnen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bürgerbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in den vergangenen Jahren die Rechnung für die Ausstattung des Christbaumes am Bürgerbrunnen mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e. V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird. Begründung: Mittlerweile ist es lieb gewonnene Tradition, dass am Bürgerbrunnen in der Ortsmitte ein beleuchteter Christbäum steht. Um die Beleuchtung zu gewährleisten, übernimmt der Ortsbeirat aus seinem Budget wie in den Vorjahren gern die Kosten.
Inhalt
Antrag vom 26.11.2019, OF 251/13
Betreff: Beleuchtung des Christbaumes am Bürgerbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in den vergangenen Jahren die Rechnung für die Ausstattung des Christbaumes am Bürgerbrunnen mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e. V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird.
Begründung: Mittlerweile ist es lieb gewonnene Tradition, dass am Bürgerbrunnen in der Ortsmitte ein beleuchteter Christbäum steht. Um die Beleuchtung zu gewährleisten, übernimmt der Ortsbeirat aus seinem Budget wie in den Vorjahren gern die Kosten.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019OIBOIB 364Beleuchtung des Christbaumes am BürgerbrunnenBudget-Initiative
- 26. November 2019Sie sind hierOFOF 251/13Beleuchtung des Christbaumes am BürgerbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 658Beleuchtung des Christbaumes am BürgerbrunnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme