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Grundschule in der Bürostadt Niederrad

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche, den von der TSG Niederrad genutzten Rasenplatz, nicht für eine Grundschule oder Kindertagesstätte zu nutzen. 2. für die Grundschule einen Standort in der Bürostadt zu definieren, der nicht in einer Lärmschutzzone liegt. 3. entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen. 4. um eine konkrete Prüfung und einen Bericht über die Machbarkeit einer Grundschule auf dem Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße als Standort. 5. zu beantworten wieso bis Dato dieses Grundstück nicht geprüft worden ist, für welche Nutzungen die Stadt Frankfurt das Grundstück zurzeit prüft und mit welcher Planung. 6. eine Grundschule als erstrangige Priorität eines Projekts in der Bürostadt zu planen und jedwede andere Nutzungen, die die Stadt zurzeit in der Bürostadt prüft, als nachrangig zu behandeln. 7. einen konkreten Zeitplan aufzustellen bis wann spätestens eine Grundschule in der Bürostadt fertiggestellt wird. 8. dem Ortsbeirat und damit den Bürger*innen zu bestätigen, dass die Notwendigkeit einer Grundschule für Schüler*innen und Einwohner der Stadt Frankfurt insbesondere im Frankfurter Süden höchste Priorität hat. Begründung: Die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche ist weder für eine Grundschule noch für eine Kindertagesstätte geeignet, da sie in der Tagschutzzone 2 liegt. Dennoch ist es unerlässlich, eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen, um den in naher Zukunft zuziehenden Familien, ortsnahe Bildungsstätten zur Verfügung zu stellen. Für eine Grundschule sind in der Bürostadt noch freie Flächen vorhanden. Das Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße ist als optimaler Standort vorranging in Erwägung zu ziehen. Nach Beschluss des Bebauungsplans 872 müssen die Planungen für Infrastruktur und Bildung für die neuen Bewohner des Quartiers und des gesamten Frankfurter Südens höchste Priorität haben.

Inhalt

Antrag vom 14.10.2016, OF 248/5

Betreff: Grundschule in der Bürostadt Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche, den von der TSG Niederrad genutzten Rasenplatz, nicht für eine Grundschule oder Kindertagesstätte zu nutzen. 2. für die Grundschule einen Standort in der Bürostadt zu definieren, der nicht in einer Lärmschutzzone liegt. 3. entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen. 4. um eine konkrete Prüfung und einen Bericht über die Machbarkeit einer Grundschule auf dem Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße als Standort. 5. zu beantworten wieso bis Dato dieses Grundstück nicht geprüft worden ist, für welche Nutzungen die Stadt Frankfurt das Grundstück zurzeit prüft und mit welcher Planung. 6. eine Grundschule als erstrangige Priorität eines Projekts in der Bürostadt zu planen und jedwede andere Nutzungen, die die Stadt zurzeit in der Bürostadt prüft, als nachrangig zu behandeln. 7. einen konkreten Zeitplan aufzustellen bis wann spätestens eine Grundschule in der Bürostadt fertiggestellt wird. 8. dem Ortsbeirat und damit den Bürger*innen zu bestätigen, dass die Notwendigkeit einer Grundschule für Schüler*innen und Einwohner der Stadt Frankfurt insbesondere im Frankfurter Süden höchste Priorität hat.

Begründung: Die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche ist weder für eine Grundschule noch für eine Kindertagesstätte geeignet, da sie in der Tagschutzzone 2 liegt. Dennoch ist es unerlässlich, eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen, um den in naher Zukunft zuziehenden Familien, ortsnahe Bildungsstätten zur Verfügung zu stellen. Für eine Grundschule sind in der Bürostadt noch freie Flächen vorhanden. Das Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße ist als optimaler Standort vorranging in Erwägung zu ziehen. Nach Beschluss des Bebauungsplans 872 müssen die Planungen für Infrastruktur und Bildung für die neuen Bewohner des Quartiers und des gesamten Frankfurter Südens höchste Priorität haben.Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2016, OF 223/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Oktober 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.11.2016 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 6 · 04.11.2016
TO I, TOP 44
Abgelehnt
1. Die Vorlage OF 223/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 248/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

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